Nach der Publikation der sog. Football Leaks, hat nun ein spanisches Gericht die Verbreitung von Steuerdaten per einstweilige Verfügung verboten. Zu Recht?
Was von der unter dem Titel „Football Leaks“ unter anderem vom SPIEGEL Veröffentlichung von geheimen Steuerdaten zu halten ist, hatten wir bereits in unserem Beitrag „Football Leaks: „Das sieht richtig übel aus“ – Allerdings nicht für Mesut Özil, sondern für den SPIEGEL“ vom 5.12.2016 erläutert.
Die „Enthüllungen“ sind jedenfalls in Bezug auf den bekannten Fußballspieler Mesut Özil nicht nur in tatsächlicher Hinsicht inakzeptabel, sondern auch auf rechtlicher Ebene zweifelhaft.
Das müsste eigentlich auch jeder nachvollziehen können, der selbst – wie die meisten – schon einmal eine Steuererklärung abgegeben hat und etwas dagegen hätte, wenn diese auf einmal im Internet auftauchen würden.
Spanisches Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen „El Mundo“
Unsere Rechtsauffassung wird offenbar zwischenzeitlich von einem spanischen Gericht geteilt. Dieses hat der spanischen Zeitung „El Mundo“, einem Partner des SPIEGEL im Recherchekonsortium per einstweiliger Verfügung mit einer Strafandrohung von fünf Jahren Haft weitere Veröffentlichungen verboten.
Darauf weist der SPIEGEL selbst hin, freilich ohne daraus für die eigene – größtenteils unter SPIEGEL Plus mittlerweile kostenpflichtige – Berichterstattung Konsequenzen zu ziehen. Die Redaktion hat es sich zudem nicht nehmen lassen, auch den vollständigen Namen des spanischen Ermittlungsrichters mitzuteilen.