Die gängigsten Plattformen dafür sind jameda für Ärzte, anwalt.de für Anwälte, Ebay und Amazon für Online-Händlerund kununu für Arbeitgeber. Aber auch Yelp, Facebook, Twitter, Google und Blogs werden immer häufiger für Online-Bewertungen genutzt.
Hoffentlich finden Sie dort nur Gutes über Ihr Unternehmen. Dann gibt es dagegen auch sicherlich nichts einzuwenden.
Aber was, wenn Sie auf Bewertungen stoßen, die nicht positiv oder kritisch-konstruktiv berichten, sondern Ihr Unternehmen negativ darstellen? Negative Bewertungen und Kritik sind grundsätzlich schlecht fürs Geschäft, zusätzlich fühlt man sich persönlich angegriffen, so dass Sie wahrscheinlich gerne schnell handeln wollen.
Schlechte Bewertungen löschen lassen ist nicht ganz einfach
Schlechte Bewertungen löschen lassen ist nicht ganz einfach. Solche Kommentare sind umso ärgerlicher, wenn sie als so genannte Rachebewertungen daherkommen oder gar als Fake-Bewertungen keinerlei Bezug zum Bewerteten haben.
Wie man sich gegen solche Onlinebewertungen wehren kann, weiß die Kölner Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Birgit Rosenbaum, Partnerin bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation:
„Es muss einmal grundsätzlich zwischen durchsetzbaren und nicht durchsetzbaren Ansprüchen unterschieden werden. Dazu gehört es, den Unterlassungs-, bzw. Löschungsanspruch oder gar Schadensersatzforderungen juristisch zu prüfen und die Chancen auf eine kurzfristige Löschung des Beitrages auszuloten. Erst dann sollte es um die Strategie gehen mit dem Ziel, unerwünschte Einträge und Kommentare zu löschen!“
Schlechte Bewertung löschen – Selber machen oder Anwalt einschalten?
Als Reaktion auf eine negative Bewertung können Sie sofort einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen mit Nachdruck vertritt. Nicht immer ist das die richtige Antwort.
Die größte Sorge vieler Betroffenen sind die Kosten, die der Rechtsverletzer im Erfolgsfalle zwar erstatten muss, die ein – nicht rechtsschutzversicherter Mandant aber immer erst einmal vorstrecken muss.
Kostenloser LHR-Online-Bewertungs-Schnelltest
Hier setzt der Online-Bewertungs-Schnelltest von LHR an. Damit können Sie in unter 30 Sekunden mit der Beantwortung einiger Fragen eine erste, kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Erfolgsaussichten der Löschung einer Bewertung erhalten.
Danach können Sie, wenn Sie dies möchten, Bewertung an einen unserer spezialisierten Rechtsanwälte einsenden, der die Aussichten einer Löschung noch einmal dezidiert und selbstverständlich ebenfalls kostenlos und unverbindlich prüft.
Im Anschluss daran können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen wir diese nach einer Kostenübernahme.
Probieren Sie es aus.