Viele Rap-Songs sind persönlichkeitsrechtsverletzend. Nur selten werden die Künstler für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen. Dass es auch anders laufen kann, zeigt ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. November 2019.
Dieses verurteilte den Rapper Kollegah (bürgerlich: Felix Blume) und das Musiklabel „Alpha Music Empire“ wegen eines sehr diffamierenden Liedtexts gesamtschuldnerisch zur Zahlung von jeweils 50.000 € Schmerzensgeld an die Geissens-Töchter Shania und Davina (LG Mannheim, Urteil v. 13.11.2019, Az. 14 O 173/19).
Die Beklagten legten vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Nach vollumfänglicher Zahlung durch das beklagte Unternehmen erklärten die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt. Das Berufungsgericht hatte nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Diese müssen die Beklagten tragen, da das Rechtsmittel voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.03.2021, Az. 6 U 81/20).
Massive Persönlichkeitsverletzung durch Liedtext
Personen des öffentlichen Lebens müssen nach der Rechtsprechung mehr hinnehmen als Privatpersonen. Der Rapper Kollegah ging diesmal allerdings eindeutig zu weit. Als „Featuring“-Künstler trat er mit einem Gastbeitrag im Song „Medusablick“ des Rappers Jigzaw (bürgerlich: Nuhsan Coskun) auf.
Dabei beleidigte er die minderjährigen Töchter von Carmen und Robert Geiss (bekannt vor allem durch die Soap „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“). In dem Liedtext drohte er den beiden mit Vergewaltigung, Ermordung und Leichenschändung.
Die Geissens beantragten daraufhin zunächst eine einstweilige Verfügung. Zudem stellten sie Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB). Das LG Mannheim verurteilte Kollegah und die Plattenfirma im Zivilverfahren wegen schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu einem Schmerzensgeld von jeweils 50.000 € an beide Töchter.
Nach der vollständigen Zahlung erklärten beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt. Damit endete das Verfahren vor dem OLG Karlsruhe nicht mit einer erneuten Entscheidung in der Hauptsache, sondern nur mit der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Rapper Jigzaw wurde bereits zuvor durch eine weitere Klage zur Zahlung von Schmerzensgeld in gleicher Höhe verpflichtet.
Weitere Klage der Geissens erfolglos
Wegen desselben Liedes gingen die Geissens auch gegen einen Münchner Musikhändler vor. Dieser hatte das den Song enthaltene Album „Post Mortem“ trotz einstweiliger Verfügung online angeboten und verkauft. Daraufhin wurde er zunächst von einem Anwalt der Geissens abgemahnt. In der Folge gab er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Vor dem AG München verlangten die Geissens ihre Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € zurück. Ihrer Ansicht nach hätte der Händler wissen müssen, dass der Text des Musikstücks rechtswidrig ist.
Die Münchner Zivilrichter gaben dem Beklagten Recht. Dieser habe keine Kenntnis von dem rechtsverletzenden Inhalt der CD gehabt und diese auch nicht weiter angeboten, nachdem er durch die Abmahnung Kenntnis erlangt hatte. Eine tiefgreifende Prüfung sämtlicher Verkaufsinhalte auf rechtsverletzende Inhalte kann ihm nach Ansicht des Gerichts nicht zugemutet werden (AG München Urteil v. 26.07.2019, Az. 142 C 2276/19).
Fazit
Das Urteil des LG Mannheim fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, in denen Gerichte zum Teil sehr hohe Beträge für die Verletzung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen zugsprechen. Auf unserer Themenseite „Schmerzensgeld für Persönlichkeitsverletzungen“ können Sie sich einen Überblick verschaffen.
Im vorliegenden Fall erscheint der Betrag von 50.000 € aufgrund des Ausmaßes des Grundrechtseingriffs angemessen. Es lohnt sich gegen schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Rufschädigungen vorzugehen.