Allerdings ist fraglich, ob diese Neuerung nicht wieder einmal viele Schlupflöcher bietet und umschifft werden wird: Bisher war es auf der Plattform möglich, sich selbst als „privater“ Anbieter anzumelden, meist mit mehreren Accounts – damit es nicht so auffällt. Sollte auch in Zukunft trotz erheblicher Umsätze eine solche Selbsteinstufung möglich bleiben, werden unseriöse Händler sich weiterhin als „Private“ ausgeben und ihr Unwesen treiben. Die Pflichtangaben betreffen aber auch nicht nur Gewerbetreibende im steuerlichen Sinne – schneller als gedacht wird nämlich der „Hobbytrödler“ zum Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Auch ist nicht sichergestellt, dass die bei eBay hinterlegte Adresse auch tatsächlich die des Verkäufers ist, da eine Identitätskontrolle nicht stattfindet. Immerhin erhalten potentielle Gläubiger und Vertragspartener ab April irgendeine Adresse und, was für Gläubiger besonders interessant ist, eine Kontonummer.
Dubiose Händler von der Plattform zu vertreiben hieße für eBay, dass riesige Umsatzeinbußen in Kauf genommen werden müssten. Man darf gespannt sein, ob das Unternehmen damit Ernst macht.
Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht dürften nach der Änderung nach unserer Einschätzung noch zunehmen. Zwar wird nun jeder zu den Pflichtangaben verdonnert – ob diese Angaben aber auch rechtssicher sind, das wird eBay mit absoluter Sicherheit keinem Händler garantieren… (zie)