Google hat vor einiger Zeit eine neue Funktion in die Bildersuche Google Images eingepflegt, die nach einer Testphase nun für jedermann nutzbar ist. Die Neuerung, die aus den Android- und iOS-Apps „Google Goggles“ übernommen wurde: Statt nur mit der Eingabe von Text kann man die Suchanfrage auch mit einem Bild starten.
Dazu kann ein Bild per Drag and Drop in das Google-Fenster gezogen werden oder man kann durch einen „Rechtsklick“ auf ein Bild im Web die Bild-URL kopieren, dann auf das Kamerasymbol im Texteingabefenster auf „images.google.de“ klicken und dort die Bild-URL einfügen, siehe deutsche Anleitung oder die englische mit Video. Die Suchmaschine sucht daraufhin Bilder, die dem „Suchbegriff“, in diesem Fall also dem angegebenen Foto, entsprechen.
Wie schon bei Google Goggles ergeben sich damit viele interessante Möglichkeiten für den Nutzer. Wer des Öfteren mit Urheberrechtsverletzungen im Internet befasst ist, dem drängt sich die folgende Nutzungsmöglichkeit auf: Startet man eine Bildersuche mit dem Bild eines Rechteinhabers, lässt sich dadurch gegebenenfalls aufspüren, wo das Foto noch verwendet wird und ob für diese Nutzung eine Lizenz des Urhebers vorliegt. Oft bemerken Rechteinhaber die Verletzung ihrer Rechte nur eher zufällig, weil zum Beispiel ein Wettbewerber das gleiche Produkt auf eBay mit ihren Fotos verkauft. So lassen sich gezielt Urheberrechtsverstöße suchen.
Einem Ritter des Urheberrechts, dessen glänzende Rüstung bereits eine Delle bekam, wurde dies bereits zum Verhängnis. Wahrscheinlich wurde genau diese Funktion von dem Blog „piratig.de“ verwendet, der aufdeckte, dass der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag Herr Kauder zwei Bilder auf seiner Internetseite verwendete, für die es ihm zu dieser Zeit an einer Nutzungsberechtigung fehlte.
Der geneigte Leser wird sich erinnern, dass der BGH mit einer Begründung, mit der man jedes Drogenkartell vor strafrechtlicher Verfolgung hätte schützen können, die Google-Bildersuche für grundsätzlich zulässig erachtet hatte. Zur Begründung seiner Entscheidung „Vorschaubilder“, I ZR 69/08 hatte der BGH ausgeführt, dass die Google-Bildersuche nicht rechtswidrig sein könne, da ansonsten das gesamte Geschäftsmodell der Bildersuche in Frage stünde.
Nach dem schon vor Jahren revolutionären Schritt, nach einem Klick auf das Suchergebnis in einem separaten Frame die Warnung „Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt“ anzuzeigen, ist dies der nächste große Schritt von Google zur Stärkung der Rechte der Urheber. (ca)