Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin, Ethereum oder Bitcoin Cash sind das Topthema in der Finanzbranche. Die faszinierende neuartige Technologie und die darauf basierenden (Zahlungs-)Systeme beflügeln die Fantasie von Softwareexperten, Urheber- und Patentrechtlern und von Ökonomen und Finanzexperten.
Wo Licht ist, ist aber bekanntlich auch Schatten. Vor diesem Hintergrund haben es seriöse Geschäftsmodelle zurzeit ganz besonders schwer, sich am Markt zu behaupten. Sie geraten sogar manchmal völlig zu Unrecht ins Visier von mehr oder weniger seriösen Journalisten oder sonstigen „Mahnern“ mit eigenen, dubiosen Interessen.
Gleich hinter Bitcoin fängt der Wilde Westen an
Genau so erging es einem Unternehmen, dass eigens dafür gegründet wurde, sich mit der welt- bzw. europaweiten Entwicklung bzw. dem Betrieb von Cryptocurrency- Wallets, einer Cryptocurrency-“Exchange”, Cryptocurrency-Wallets und schließlich einer Cryptocurrency-Börse und Cryptocurrency-Debit/Kreditkarten zu beschäftigen.
Kurze Zeit, nachdem das Unternehmen den bevorstehenden Markteintritt bekannt gegeben hatte, begannen ein Konkurrent, einige krypttoaffine Newsportale und ein selbst ernannter „Fachjournalist“ damit, das Vorhaben öffentlich zu diskreditieren. Als Vehikel diente unter anderem der YouTube-Kanal des Konkurrenten, wo unter dem Deckmantel eines angeblichen „Bildungsauftrags“ in Gestalt von gestellten Interviews zwischen einem hölzernen Moderator und dem selbst ernannten Krypto-Experten fast täglich Schmähvideos veröffentlicht wurden.
Cui Bono?
Nicht zufällig war der Konkurrent seit Anfang des Jahres 2019 ebenfalls relativ frisch in das „Kryptobusiness“ eingestiegen. Parallel dazu veröffentlichte der „Experte“ auf den von ihm betriebenen Internetseiten den Sachverhalt verzerrend darstellende und herabsetzende Reportagen und Berichte und „warnte“ zusätzlich in von ihm versandten E-Mails vor dem Unternehmen.
Der „Fachmann“ konnte über das gerade erst gestartete Projekt bereits sicher sagen, dass es dabei „ganz klar“ um einen „Betrug“ bzw. einen „Scam“ handele. Als Tatsachengrundlage für seinen mit künstlicher Empörung und auffällig laut geraunten Verdacht dienten allerdings einzig von ihm selbst erstattete Strafanzeigen bei diversen Behörden. Die „Aufklärung“ erfolgte natürlich auch nicht ohne Hinweis auf seine – wen wunderte es, kostenpflichtigen – Newsletter, Börsenbriefe und sonstige Publikationen, die ihre Leser durch andere, selbstverständlich seriöse Kryptomodelle zu Reichtum verhelfen sollten.
Beliebter Publicity-Stunt: Der Whistleblower-Märtyrer
Höhepunkt der Verleumdungskampagne bildete die haltlose Behauptung, Verantwortliche des Unternehmens hätten DDOS-Attacken auf seine und andere Internetseiten gestartet, um die Betroffenen an der aufklärenden Berichterstattung zu hindern. Ein genialer PR-Stunt. Die schönsten Geschichten schreibt nämlich seit jeher der altruistische Kampf gegen das „Böse“: Der vermeintliche Missetäter führt nicht nur seine Kunden auf strafbare Weise hinters Licht, sondern versucht außerdem – natürlich ebenfalls mit illegitimen Mitteln – den selbstlosen „Whistleblower“ „mundtot“ zu machen. Ein paar kostenpflichtige Newsletter lassen sich so mit Sicherheit an den Mann bringen.
Weiterer, nicht unerwünschter Nebeneffekt: Wenn die Untergangsszenarien nur genügend Menschen glauben, werden sie zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Man hatte ja immer schon davor gewarnt!
Kryptoanbieter wehrt sich mit LHR
Das Unternehmen wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen und hat sich mit unserer Hilfe umfassend gegen die – freilich bewusst weit gestreuten – Reportagen, Artikel, Videos und Newsletter zur Wehr gesetzt und bei unterschiedlichen Gerichten entsprechende Verbotsverfügungen erwirkt, die die Verbreitung aller Vorwürfe untersagen.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht den Tätern jeweils ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und ergingen ohne mündliche Verhandlung, allerdings unter Berücksichtigung umfangreichen außergerichtlichen Vortrags der Antragsgegner.
LHR hat Banken, Emissionshäuser und Produktentwickler des Kapitalmarkts bereits in über 300 Fällen erfolgreich vertreten
Die Beseitigung der Berichterstattung dauert zur Zeit noch an. Neben den Unterlassungsansprüchen bestehen umfangreiche Schadensersatzansprüche, deren Höhe das Unternehmen naturgemäß noch nicht genau bestimmen kann, die aufgrund der Schwere der Vorwürfe jedoch erheblich sein werden.
Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:
Unwahre und herabsetzende Berichterstattung verursacht häufig Schäden in Millionenhöhe, die nicht nur die Unternehmen treffen. Auch die Kunden von zu Unrecht in die Krise geführten Geschäftsmodellen verlieren investiertes Geld. Erfreulicherweise kann in solchen Fällen eine hohe Erfolgsquote verzeichnet werden, da Gerichte mittlerweile erkannt haben, welcher Schaden nicht zuletzt für die Kunden durch rechtswidrige Äußerungen in der Öffentlichkeit entstehen kann und diese daher umgehend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagen.