Wie das Nachrichtenportal „Der Westen“ berichtet, sind 2 Rechtsanwälte vor dem Landgericht Bochum wegen Betrugs verurteilt worden bzw. haben entsprechende Strafbefehle akzeptiert.
Die Juristen hatten offenbar im Zeitraum 2007/2008 für ein Ehepaar aus Fröndenberg, das bei eBay einen Handel mit Textilien betrieb, ca. 300 Abmahnungen an eBay-Händler verschickt. Illegal war das Verhalten, da die Eheleute, die offiziell als Gläubiger auftraten, insgeheim an dem Geschäftsmodell beteiligt waren und die Hälfte von den eingetriebenen Abmahngebühren abbekamen. Dazu stellte ein eigens erfundenes „Beratungsbüro für Dienstleistungen“ die Scheinrechnungen aus.
Um es vorwegzunehmen: Das Verhalten der beiden Anwälte dürfte offensichtlich strafbar sein, da Ansprüche, jedenfalls in Bezug auf die Erstattung von Abmahnkosten, geltend gemacht wurden, ohne dass sie im Innenverhältnis überhaupt entstanden waren. Die geltend gemachten Kosten wurden vielmehr sogar geteilt. Ein solches Verhalten erfüllt ziemlich eindeutig den Tatbestand des Betrugs.
Bei allem Jubel, der jetzt in der Händlergemeinde ausbrechen dürfte, sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Abmahnungen auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung nicht automatisch unbegründet oder sogar strafbar sind, nur weil sie zahlreich ausgesprochen werden. Gerade bei eBay herrscht ein harter Wettbewerbskampf. Die Einhaltung der entsprechenden Regeln soll nach der gesetzgeberischen Vorgabe durch die Wettebwerber – mit der Abmahnung – gerade selbst sichergestellt werden. Wenn der „Abmahner“ die „bestellte Musik“ auch selbst bezahlt, hat er selbstverständlich neben dem Unterlassungsanspruch auch einen entsprechenden Erstattungsanspruch. Jede Abmahnung sollte daher sorgfältig von einem Fachmann geprüft werden, wenn man eine teure gerichtliche Inanspruchnahme vermeiden will. (la)