Manchmal passieren in sozialen Netzwerken komische Sachen. Da werden kleine Ampullen mit Wasser als heilbringende Energie-Elixiere für 99,99€ das Stück verkauft, Beziehungen virtuell geschlossen und wieder beendet oder die Manieren vergessen und rumgepöbelt.
Das geht alles viel leichter in einem sozialen Netzwerk als auf der Straße, weil man zuhause sitzt und niemand einem eine Backpfeife geben kann. Für Gaukler, Hetzer und alle anderen Dummköpfe ist gerade Facebook der ideale Nährboden für die Irrsinns-Saat, die verstreut werden und tüchtig wachsen will.
Das alles irgendwie im Zaum zu halten, gestaltet sich natürlich schwierig, ist aber leider der saure Apfel, in den man beißen muss, wenn man Milliarden verdienen will. Tragisch.
Und so begab es sich, dass tatsächlich jemand auf die Idee kam, einen unschönen Kommentar in die Weiten des Internets zu werfen. Der Empfänger machte kurzen Prozess. Er meldete den Kommentar. Der Kommentar wurde seitens des sozialen Netzwerks gelöscht und der Kommentargeber gesperrt. Der Kommentargeber war aber gar nicht einverstanden damit, nun einfach ausgeschlossen worden zu sein. Intolerante Querulanten mit Intoleranz bestrafen? Wo kommen wir denn dahin?
German Schriftstücke bearbeiten – das geht zu far.
Um die Blockierung aufzuheben, reichte der Kommentargeber einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das soziale Netzwerk am Landgericht Köln ein. Die Richter am Landgericht wiesen den Antrag jedoch zurück. Letzten Endes landete der Fall bei den Richtern des Oberlandesgericht Köln, die anordneten, dass keine Entscheidung ergehen soll, ohne dass dem sozialen Netzwerk im Rahmen des schriftlichen Verfahrens rechtliches Gehör gewährt wird. Dem sozialen Netzwerk, das bisher von seinem „Glück“, Partei dieses Verfahrens zu sein, nichts wusste, sollte der Beschluss des LG Köln sowie diverse Schriftstücke nach Irland zugestellt werden.
So weit, so gut. Der Rückschein des ersten Zustellversuchs erreichte das Gericht jedoch nicht. Im Rahmen des zweiten Zustellversuchs erreichten die Dokumente dann schlussendlich doch das soziale Netzwerk in Irland. Nur leider nicht auf Englisch, sondern auf Deutsch. Und es ist wirklich zu viel verlangt, wenn man als Betreiber einer deutschsprachigen Plattform auch deutschsprachige Schriftstücke annimmt. Also das kann ja wirklich niemand verlangen.
Sorry, but we don‘t speak german. Na is kla. So arbeite ich in Zukunft auch. Wenn mein Chef in mein Büro kommt, und eine unangenehme Aufgabe für mich hat, gucke ich ihn nur fragend an und sage nach mehrfacher Rückfrage einfach: “Sorry, I don‘t speak german.“ Ich arbeite in Deutschland – ok. Und mein Arbeitsgegenstand ist deutsch – fair enough. Aber dann auch deutsche Dokumente akzeptieren? Nein nein. Das geht zu far. Like!
Mit dieser fragwürdigen Methode versucht Facebook, sich eine Menge Arbeit vom Hals zu halten. Genützt hat es in dem vorliegenden Verfahren jedoch nicht. Immerhin. (OLG Köln, Beschluss v. 09.05.2019, Az. 15 W 70/18)
Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.