Mit dem Freundefinder können Facebooknutzer die bei sich gespeicherten E-Mail-Adressen in den Datenbestand von Facebook importieren. Diese Adressen verwendet Facebook dazu, den Adressaten „Einladungen“ per E-Mail zuzusenden und sie im Namen der Mitglieder aufzufordern, sich ebenfalls auf der Plattform zu registrieren.
Die „Freundefinder“ wurden jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass Freunde und Bekannte von Facebook mit #SPAM bedacht wurden. Beides war unzulässig.
Unser Kollege RA Arno Lampmann beschäftigt sich bei Legal Tribune Online mit der entsprechenden Pressemitteilung des BGH.