Wie soll man da den Schadensersatz berechnen? Ein 61-jähriger Angeklagter steht wegen der Erstellung von 1,3 Millionen illegaler Medienträger vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts.
Alles, was im Rockbusiness Rang und Namen hat – Beatles, Rolling Stones, Bob Dylan, Eric Clapton, Bruce Springsteen, Neil Young, David Bowie, U 2 und weitere – wurde von diesem rührigen Raubkopierer auf CD und Vinyl übertragen und im Internet angeboten.
Zwei Firmen in Sachsen und Warschau übernahmen die Herstellung der Tonträger. Zuvor hatte der Angeklagte sich in Asien illegale Mitschnitte von Konzerten und Studioaktivitäten besorgt und seine Geschäftspartner davon überzeugt, er sei im Besitz der erforderlichen Nutzungsgenehmigungen.
Rund 315.000 Euro Einnahmen sollen durch den Verkauf über Online-Marktplätze wie z.B. Ebay in die Kasse des Esslingers geflossen sein. Ermittler fanden 100.000 Euro in bar und an verschiedenen Standorten des umtriebigen Geschäftsmannes insgesamt 1,4 Millionen fertige Medienträger – größtenteils CDs – die bereits fertig für den Verkauf vorbereitet worden waren. Eine klare Urheberrechtsverletzung.
Schaden vermutlich weitaus höher
Experten gehen davon aus, der der Beschuldigte schon viel länger im Geschäft ist. Erst ein privater Ermittler hatte die Spur aufnehmen und dem heute in Untersuchungshaft sitzenden Mann massenhaft Urheberrechtsverletzungen nachweisen können. Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Bei diesem Umfang ist es kein Wunder, dass auch die Vertreter der geschädigten Labels als Nebenkläger auftauchen. Der Schaden für Warner, Universal und Co. ist immens. Vergleichbar klein ist dagegen die Aussicht auf angemessene Entschädigung, denn die Einnahmen hat der Raubkopierer zum großen Teil in sein Lager investiert.“
Traurige Nachricht für Musikliebhaber: Die sichergestellten Tonträger dürften wohl geschreddert werden…