ZARA steht Ärger ins Haus: Ungefragt und reichlich unverblümt hat der Modemacher so genannte „Einlinienzeichnungen“ eines Kölner Studenten verwendet, um das Design von Handtaschen aufzuwerten. Zwar wurden die Modelle nach Bekanntwerden der Urheberrechts-Verletzung zeitnah aus dem Verkehr gezogen und zumindest im Online-Shop zügig gelöscht. Auch weitere Künstler meldeten Rechte an.
ZARA zeichnet Unterlassungserklärung
Der Kölner Student ließ eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorlegen und ZARA verpflichtete sich, keine Werke des Künstlers mehr zu benutzen. Streit gibt es aber dennoch: Die vom Studenten und seinem Rechtsanwalt geforderte Schadensersatzsumme in Höhe von 12.500 Euro will ZARA nicht zahlen, die vom Unternehmen angebotenen 5.000 Euro sind dem Studenten zu wenig.
Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Das ist nachvollziehbar, denn der Verkauf der Taschen hatte sicherlich einen nicht unerheblichen Anteil an dem Jahresumsatz von 15,4 Milliarden Euro in Filialen an 2200 Standorten und online. Eigentlich ist es unerhört, dass die Kette überhaupt verhandeln will, denn das vorliegende Angebot ist alles andere als hoch. Nach einer Auskunftserteilung über den Umsatz mit den so designten Taschen, zu der ZARA verpflichtet wäre, hätte mit Sicherheit ein ungleich höherer Betrag aufgerufen werden können.“
Kein Interesse an Negativ-Werbung
Vor Gericht wird der Fall nach Meinung von Lampmann wohl nicht landen, denn ZARA ist in Sachen Diebstahl geistigen Eigentums kein unbeschriebenes Blatt und dürfte kein Interesse an weiterer Negativ-Werbung haben. Arno Lampmann: „Durch die Unterzeichnung der Erklärung erfolgte auch ein Quasi-Schuldeingeständnis. Das Unternehmen wäre gut beraten, den Vorschlag des Kölner Studenten anzunehmen.“