Worauf die Verbraucherzentrale und ihre Mitstreiter mit ihrer Kampagne „Privat Kopieren ist kein Verbrechen“ hinaus wollen, ist klar. Eine Kriminalisierung von „Privatleuten“ soll verhindert werden. So weit so gut. Nun dürfen die Delinquenten in den virtuellen Knast einchecken und lustig den virtuellen Widerstand üben.
So amüsant dieses Vorhaben scheint – problematisch ist dies gerade im Hinblick darauf, dass das Unrechtsbewusstsein bei Urheberrechtsverletzungen in der Bevölkerung ohnehin so gut wie nicht ausgeprägt ist, obwohl die Rechtslage zum Beispiel bei ungenehmigter Nutzung fremder Fotografien völlig eindeutig ist. Nach geltendem Recht, insbesondere nach den Paragrafen 106 sowie den folgenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes , sind private Kopien zwar in der Regel keine Verbrechen, sondern – wenn überhaupt strafbar – meist Vergehen mit relativ milder Strafandrohung. Damit muss man sich jedenfalls zurzeit abfinden.
Dennoch haben die „Privatkopierer“ meist kaum Grund, sich vor der Staatsanwaltschaft oder der Strafjustiz zu fürchten. Diese Verfahren werden bei Bagatellfällen in der Regel eingestellt. Teuer und Schmerzhaft wird es erst, wenn die Rechteinhaber zuschlagen und Schadensersatz für Ihre Leistungen sowie die Anwaltskosten für die Verfolgung des Verstoßes fordern. Dies mag man dann moralisch verwerflich finden. Spätestens vor Gericht wird man mit rechtspolitischen oder moralischen Argumenten bei der eindeutigen Rechtslage aber scheitern.
So passiert es uns dann auch immer wieder, dass ungläubige Mandanten uns mit einer Abmahnung besuchen und noch ungläubiger schauen, wenn man ihnen rät, eine Unterlassungserklärung abzugeben um einen teuren Prozess zu vermeiden, statt mit wehenden Fahnen im Prozess unterzugehen: „Das macht doch Jeder. Im Internet habe ich außerdem gelesen, dass Abmahnungen unseriös sind. Damit können die doch nicht durchkommen“, heißt es dann etwa. Einige suchen dann lieber einen anderen Anwalt, der ihrer Meinung ist und Robin Hood spielt.
Die Kampagne der Verbraucherzentrale könnte also weiter zur Verschärfung der Probleme beitragen, wenn sie als Ermutigung zu privaten Urheberrechtsverletzungen verstanden wird. Nötig ist eine Aufklärung darüber, was erlaubt und was verboten ist. Denn in der Tat sind Privatkopien kein Verbrechen. Ein Zivilprozess ist aber eine teure Angelegenheit, in dem eines fast immer klar wird: Auch Vergehen lohnen sich nicht. (zie)