– in einfach gelagerten Fällen
– mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung
– außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
damit die Gerichte auch viel Spaß bei der Lösung der Frage haben, wann man Abmahngebühren denn begrenzen muss. Die Regelung wurde paradoxerweise in den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums geschmuggelt, die – wie der Name sagt – eigentlich die Stärkung der Rechte von Urhebern vorsieht. Nun hängt der Entwurf rum. Im Rechtsausschuss, wo fast alle Experten oder Lobbyisten den Abgeordneten erklärt haben, warum eine solche Regelung ziemlich unausgegoren ist, wenn man den Abmahnmissbrauch unterbinden will. Der Deutsche Journalisten-Verband, dem es eben um die beabsichtigte Stärkung der Urheberrechte geht, hat mal nachgefragt:
„Auf Anfrage des DJV teilte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit, dass der Gesetzentwurf noch nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses stehe. Damit ist derzeit nicht absehbar, wann der Entwurf verabschiedet wird. Es sei nicht nachvollziehbar […] dass die notwendigen weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs seit der ersten Lesung im Bundestag im April noch nicht einmal terminiert seien.“
Also: abwarten und Tee trinken. Nicht, dass sich in Punkto Abmahnungen besonders viel ändern würde – aber wenn man schon populäre Vorschläge macht, sollte man die Abmahnsuppe doch nicht kalt werden lassen. (zie)