In der aktuellen c’t findet sich ein auch online abrufbarer Artikel darüber, was bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen zu tun sei. Sieht man von dem c’t-üblichen Unterton bezüglich der „bösen Massenabmahner“ und dem Fazit einer „skandalösen Rechtspraxis“ ab, ist der Artikel lesenwert und gibt einen guten Überblick über die Materie.
Die Autoren machen Vorschläge zum Vorgehen und zur Formulierung von Unterlassungserklärungen, einige Bemerkungen zu vorbeugenden Unterlassungserklärungen und zeigen die Risiken der Kopf-in-den-Sand-Methode auf. (ca)