Werbetexte sind "kleine Münze" im UrhG – …wenn die Struktur stimmt

Werbetexte, die speziell auf den Geschäftsgegenstand und ein Unternehmen
zugeschnitten sind und das Dienstleistungsangebot darstellen, lassen jedenfalls in ihrer Gesamtheit eine individuelle schöpferische Tätigkeit erkennen, die das Werk aus der Masse des Alltäglichen abhebt und ihm dadurch Sprachwerkqualität nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG verleiht.
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