Abmahnungen der Dohmen Ingenieurgesellschaft durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei GmbH

Abmahnungen Dohmen Ingenieurgesellschaft

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Zurzeit werden Softwarehändler von der Dohmen Ingenieurgesellschaft durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei GmbH abgemahnt.

Uns liegt eine Abmahnung vor, mit der angebliche Verstöße gegen Verpflichtung zur Belehrung über das Widerrufsrecht, gegen die Preisangabenverordnung und gegen die Verpflichtung, einen Hinweis auf die so genannte OS-Plattform mit funktionierendem Link bereitzuhalten, gerügt werden.

Die Dohmen Ingenieurgesellschaft fordert daher wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht sowohl eine Unterlassungserklärung, als auch die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.358,86 €

Abmahnungen sind interessant

An der Abmahnung fällt zunächst auf, dass die angeblichen Rechtsverstöße von einer Ingenieurs-GmbH abgemahnt werden, die originär einen anderen Geschäftszweck haben sollte, als den professionellen Vertrieb von Software.

Inhaltlich ist nicht nur bemerkenswert, dass die monierten Verfehlungen am unteren Ende der Erheblichkeitsschwelle rangieren, aber dennoch mit einem schon recht sportlichen Streitwert von immerhin 30.000 € bewertet werden, sondern auch, dass der Sachverhalt äußerst nachlässig recherchiert und die zum angeblichen Beleg eines angeführten Rechtsverstoßes zitierte Rechtsprechung nicht richtig passend ist.

Pauschale Formulierungen wie

„Ihre Belehrung ist von vorne bis hinten falsch und unzureichend.“

oder

„Wir bitten darum, uns möglichst nicht in Papierform anzuschreiben, sondern ausschließlich per Fax oder E-Mail bitte sehen Sie auch davon ab, uns zunächst per Telefax/E-Mail anzuschreiben und dann nochmals per Post. Die Verdoppelung aller Schriftsätze erschwert unnötig die Aktenführung.“

runden das Bild eines „Massenbetriebs“ ab.

Auch massenhafte Abmahnungen sind rechtmäßig

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Gegen – auch zahlreiche – Abmahnungen von Mitbewerbern ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Da es, anders als in anderen Ländern, in Deutschland für Wettbewerbsverstöße keine Aufsichtsbehörde gibt, kalkuliert es der Gesetzgeber ganz bewusst ein, dass die Mitbewerber sich gegenseitig kontrollieren und – wenn nötig – auch massenhaft abmahnen.

Auch wenn Abmahnungen und Klageverfahren Zeit, Nerven und Geld kosten und daher natürlich tunlichst zu vermeiden sind, ist davon auszugehen, dass jeder, der sich insbesondere im Internet kommerziell betätigt, früher oder später davon betroffen ist. Wer auf eine Abmahnung richtig reagiert und sie als Anlass begreift, seine Werbung und seinen Internetauftritt für die Zukunft vollumfänglich überprüfen zu lassen, für den stellt sie oft nicht mehr als ein „reinigendes Gewitter“ dar.

Manche Abmahnungen fühlen sich merkwürdig an

Es gibt aber natürlich immer wieder Abmahnungen, bei denen man das Gefühl hat, dass hier nicht der Ärger über den unlauteren Wettbewerb im Vordergrund steht, sondern der Versuch, einem nahestehenden Rechtsanwalt ein gutes finanzielles Auskommen zu verschaffen.

Dieses Gefühl beschleicht einen meistens dann, wenn es sich bei dem Abmahnungen Unternehmen um ein kleines und finanziell unterdurchschnittlich ausgestattetes Unternehmen handelt, das nur überschaubare Umsätze macht und außer einem eBay-Konto mit zweistelliger Bewertungsanzahl über keinerlei Onlineshop verfügt. Aber wie gesagt: Das allein ist noch kein Grund Für die Annahme von Rechtsmissbrauch. Betroffene sollten die Abmahnung daher in jedem Fall genau prüfen.

Effektive Abwehrmöglichkeiten gegen zweifelhafte Abmahnungen 

Dennoch stehen insbesondere gegen von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen ausgezeichnete Gegenangriffsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Tatsache, dass die von Onlinehändlern zu beachtenden Regelungen zahlreich und kompliziert sind, kommt Abgemahnten hier ausnahmsweise einmal zugute. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich hoch, dass der Mitbewerber die strengen Maßstäbe, die er an das Verhalten des Konkurrenten anliegt, an anderes Stellen nicht einhält und sich selbst wettbewerbswidrig verhält.

Unsere Mandanten nehmen die Möglichkeit, dementsprechend ihrerseits Unterlassungsansprüche gegen den Abmahner durchzusetzen, regelmäßig wahr. Es liegt auf der Hand, dass sich einer in einer solchen Situation viel leichter Möglichkeiten finden lassen, die Angelegenheit für alle Beteiligten einer kostengünstigen und schnellen Lösung zuzuführen.

Allerdings: Nur weil Eine Abmahnung im konkreten Fall unberechtigt ist, bedeutet das nicht, dass die gerügten Rechtsverletzungen nicht auch tatsächlich vorliegen und beseitigt werden müssten. Es bietet sich daher an, aus der “Not” eine “Tugend” zu machen und das unerfreuliche Schreiben zum Anlass zu nehmen, die vollständige Internetpräsenz einmal auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.

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