Gute Jameda-Bewertung weg? LG München: Kein Anspruch auf Wiederherstellung

Jameda darf Arztbewertungen prüfen und bei Manipulationsverdacht löschen

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Das Landgericht München hat entschieden: Das Arztbewertungsportal Jameda darf Bewertungen prüfen und bei Manipulationsverdacht löschen.

Der klagende Zahnarzt behauptete, einen Anspruch auf Wiederherstellung zu haben und fußte seine Begründung auf der vor der Löschung erfolgten Kündigung seines Kundenverhältnisses zu dem Portal. Die Löschung der zehn positiven Bewertungen sei eine Sanktion für die Kündigung gewesen.

Dem Gericht reichte dieser zeitliche Zusammenhang jedoch nicht aus.

Nicht immer nutzt die Bewertungsplattform für Ärzte zweifelsfrei zulässige Methoden, um die Glaubwürdigkeit ihres Angebots zu wahren. Mit einem Warndreieck geht Jameda aktuell gegen Ärzte vor, bei denen aufgrund gefundener Auffälligkeiten die Authentizität einzelner Bewertungen angezweifelt wird. Wie wir bereits in einem unserer Beiträge darstellten, dürfte die Grenze des rechtlich Zulässigen hiermit wohl überschritten werden.

Löschung von zweifelhaften Bewertungen als legitimes Mittel

Anders verhält es sich jedoch bei der Löschung von positiven Bewertungen mit einer ausreichend begründeten Darlegung, wie und warum deren Validität nicht gewährleistet werden kann: Ein durchaus legitimes Mittel, die Authentizität des Bewertungssystems sicherzustellen. Dies bestätigte nun das Landgericht München, das zugunsten der Bewertungsplattform entschied (LG München, Urteil v. 16.4.2019, Az. 33 O 6880/19).

Ein Zahnarzt hatte das Internetbewertungsportal verklagt, nachdem er sein „Premiumpaket Gold“ am 10.1.2018 gekündigt und das Portal daraufhin zehn positive Bewertungen gelöscht hatte. Durch den Wegfall der positiven Punktwertung war bei einer letztendlichen Zahl von 51 Bewertungen bis zum 18.1.2018 die Gesamtnote von 1,5 auf 1,6 gefallen. Der Zahnarzt war der Auffassung, dass es sich bei der Maßnahme von Jameda um eine sanktionierende Reaktion auf seine Kündigung gehandelt habe.

Zeitlicher Zusammenhang nicht ausreichend

Die Begründung des klagenden Arztes genügte dem Gericht nicht. Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen Kündigung und Löschung der Bewertungen reiche nicht aus, die Erklärungen der Plattform zu widerlegen. Dies sei vor allem mit bereits in der Vergangenheit erfolgten unbestrittenen Entfernungen von positiven Bewertungen des Arztes zu begründen, die das Prüfungsverfahren nicht bestanden hatten.

Anders als von dem Arzt behauptet, ergäben sich aus dem hieraus entstandenen Schuldverhältnis jedoch auch keine Nebenpflichten für Jameda, positive Bewertungen zu behalten, so das Gericht. Zumindest dann nicht, wenn begründete Zweifel an ihrer Validität bestünden.

Umfangreiche Überprüfungsschritte durch Jameda

Diese habe das Portal jedoch hinreichend dargelegt. Einerseits verwende man einen automatischen, selbstlernenden Prüfalgorithmus, der Verdachtsmeldungen sende, und zum anderen leite man daraufhin weitere Überprüfungsmaßnahmen ein. Die Meldungen würden vom Qualitätsmanagementteam dann nochmals geprüft. Daraufhin werde versucht, den Verdacht durch SMS-Verifikationen zu erhärten. Die Plattform entferne Bewertungen erst, wenn auch weitere Versuche mit den Nutzern in Kontakt zu treten, in Leere laufen. Diese Schritte hätten laut Jameda bei den streitgegenständlichen Bewertungen zu negativen Ergebnissen geführt, weshalb die Eintragungen gelöscht werden mussten.

In Anlehnung an eine Entscheidung des BGH über den spiegelbildlichen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15) kritisierte das Landgericht München des Weiteren: Der Arzt habe es versäumt, zur Validität jeder einzelnen Bewertung und zum jeweiligen Behandlungskontakt auszuführen.

Der Arzt hatte nach Auffassung des Gerichts daher keinen Anspruch auf Wiederveröffentlichung der gelöschten Bewertungen.

Erklärung des zeitlichen Zusammenhangs?

Dennoch ist trotz des rechtsfehlerfreien Verhaltens der Bewertungsplattform fraglich, warum die Löschungen genau einen Tag nach der Kündigung des „Premiumpakets Gold“ erfolgten, obwohl genau diese Bewertungen bereits zwei Jahre auf dem Profil des Arztes Platz fanden und abgerufen werden konnten. Eine Begründung hierfür könnte sein, dass der Prüfalgorithmus zufälligerweise an diesem Tag einen neuen Trick gelernt hat. Oder Jameda toleriert zweifelhafte Bewertungen bei Kunden mit Premium-Account eher, als bei nichtzahlenden Ärzten.

Ausführungen zu streitgegenständlichen Bewertungen notwendig

Festzuhalten ist in jedem Fall: Sollte ein Arzt sich durch eine Löschung positiver Bewertungen in seinen Rechten verletzt fühlen, tut er gut daran, hinreichende Anhaltspunkte zu liefern, anhand derer man die Person des Bewertenden feststellen oder zumindest eingrenzen kann. Ansonsten fällt ein gerichtliches Urteil aller Wahrscheinlichkeit negativ aus.

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