OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Kläger Wettbewerbsverstoß in der ersten Abmahnung übersehen hat Kevin Heitmeier Ähnliche Artikel 13.01.2025 Auch bei minimalinvasiven Schönheits-Eingriffen: OLG Köln bestätigt Verbot von Vorher-Nachher-Bildern 12.01.2025 Egal ob Fotos oder Zeichnungen: Vorher-Nachher-Bildern sind auch bei Lippenunterspritzungen unzulässig 10.01.2025 Schönheitschirurgie und Wettbewerbsrecht: OLG erklärt Verbot für Vorher-Nachher-Bilder 19.12.2024 LHR erwirkt einstweilige Verfügung gegen geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Geschäftspartnern 17.12.2024 LHR erwirkt einstweilige Verfügung wegen rechtswidriger Facebook-Postings gegen Hundeausbilder 22.11.2024 Vorsicht im geschäftlichen E-Mail-Verkehr: Wie unüberlegte Aussagen weitreichende Folgen haben können 12.11.2024 Abwehr unberechtigter Amazon-Beschwerden: LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung 08.11.2024 OLG Nürnberg stärkt Unternehmerrechte: Was das aktuelle Urteil für Coaching-Anbieter bedeutet 05.11.2024 Bewertungen im Fokus des BGH: Irreführung durch fehlende Angaben?