Selbst wenn das jeweilige Produkt ordnungsgemäß registriert wurde, wird bereits die fehlende Hinterlegung der jeweiligen WEEG-Reg.-Nummer von der Plattform mit Angebots-Sperrungen sanktioniert. Auf diese Weise beabsichtigt Amazon, die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, ohne selbst eine Register-Recherche anstellen zu müssen.
Rechtliche Grundlage
Die Registrierungspflichten sind nach § 6 ElektroG vorgesehen. Dort heißt es: „Bevor ein Hersteller Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung […] sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Geräteart und Marke registrieren zu lassen.“
Diese Verpflichtung gilt für den Hersteller des Produktes. Dabei wird der Herstellerbegriff weit verstanden: Nicht nur der deutsche Produzent wird verpflichtet, sondern auch die Person, die das Produkt zuerst in Deutschland in den Verkehr bringt.
Das ElektroG ist die als nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Waste of electronical and electronic Equipment directive). Die Richtlinie will die Auswirkungen von Elektro- und Elektronikgeräten auf die Umwelt zu reduzieren. Sie zielt darauf ab, die Menge von Elektroschrott zu verringern, die durch das Inverkehrbringen und den Konsum solcher Geräte entsteht, und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu fördern. Das will das ElektroG u.a. erreichen, indem es neben den Registrierungspflichten auch für den Hersteller Rücknahme-, Entsorgungs- und Verwertungspflichten statuiert.
Erweiterte Hersteller- und Produktverantwortung
Hintergrund ist das umweltpolitische Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (auch EPR – Extended Producer Responsibility), das die Hersteller stärker für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich machen soll, insbesondere für die Entsorgung und das Recycling. Damit wird das Ziel verfolgt, den Herstellern einen Anreiz zu setzen, umweltfreundlichere Produkte zu entwickeln und den Abfall zu reduzieren. Dies erfolgt durch die Übernahme der Verantwortung für die Sammlung, Wiederverwertung und Entsorgung der von ihnen hergestellten Produkte, sobald diese das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben.
Die Registrierungsverpflichtung nach dem ElektroG besteht bereits seit vielen Jahren. Neu ist, dass die Plattformen wie Amazon nun dazu verpflichtet werden, diese aktiv umzusetzen. Tun sie das nicht, so führt dies zu Bußgeldern zu bis zu hunderttausend Euro (§ 45 Abs. 1 Nr. 4a ElektroG). Entsprechend konsequent verfolgt Amazon auch nur potenzielle Verstöße auf der Plattform.
Das Register der Stiftung EAR
Die Stiftung EAR überwacht die Einhaltung des ElektroG in Deutschland, indem sie Hersteller zur Registrierung verpflichtet und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro-Altgeräten koordiniert. Sie stellt sicher, dass Hersteller für die Rücknahme und Entsorgung ihrer Altgeräte verantwortlich sind und sammelt entsprechende Daten. Bei Verstößen kann die Stiftung Bußgelder verhängen.
Das Verzeichnis der registrierten Hersteller und Bevollmächtigten nach dem ElektroG, das von der Stiftung EAR geführt wird, ist öffentlich zugänglich und gibt Auskunft über Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland vertreiben. Über die dortige Suchmaske können Firmenname und Registrierungsnummern, Marken, Gerätekategorien, Bevollmächtigte und zusätzliche Informationen eingesehen werden.
Was Händler nun tun müssen
Damit es zu keinen Sperren kommt, sind auf Amazon aktive Händler gehalten, bei Elektro- und Elektronikartikeln die richtige WEEE-Reg.-Nummer zu hinterlegen. Jeder Geräteart und auch Marke werden im EAR-Register eine individuelle Nummer zugeteilt.
Auch sind Händler angehalten, bevor sie ihre Produkte auf Amazon zum Verkauf anbieten, zu prüfen, ob das jeweilige Produkt vom Hersteller oder Importeur ordnungsgemäß registriert worden ist.
Folge für Händler bei Verstoß
Hat sich ein Hersteller oder dessen Bevollmächtigter nicht oder nicht ordnungsgemäß registrieren lassen, unterliegen diese Produkte einem Vertriebs- und Verkehrsverbot.
Dies gilt auch für den Händler, der diese nicht registrierten Produkte auf Amazon anbietet. Als Folge wird der Händler nach § 3 Nr. 9 Hs. 2 ElektroG als Hersteller betrachtet und verstößt somit selber gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG. Damit riskiert auch der Händler wettbewerbliche Abmahnungen und Bußgelder.
Das Vertriebs- und Verkehrsverbot entfällt erst, wenn der Hersteller mit der in Frage stehenden Geräteart und Marke registriert ist und nicht bereits dann, wenn der Hersteller überhaupt registriert ist.
Fazit
Händler sind somit dringend dazu angehalten, die Registrierung ihrer Elektro- und Elektronikprodukte im EAR-Register zu prüfen und die WEEE-Reg.-Nummern auf der Produkt-Compliance-Seite für jede ASIN zu hinterlegen. Wird dies missachtet, kann dies Angebotssperrungen und in der Folge auch Kontosperrungen nach sich ziehen.