Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) hat Bundesjustizministerin Zypries aufgefordert, das Gesetzesvorhaben zur Deckelung der Kostenerstattung bei Abmahnung „privater“ Urheberrechtsverletzer (wir berichteten) zu überdenken. Aufgegriffen wird dabei auch das Problem, dass Kritiker stets einzelne „Tränendrüsenfälle“ vorschieben und damit das Unrechtsbewusstsein bei massenweisen Urheberrechtsverletzungen im Internet weiter schwächen:
„[…] Es gibt jedoch im Internet nicht nur Rechtsverletzungen durch 15-jährige Mädchen, die ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe in ihrer Homepage einstellen, sondern massive Rechtsverletzungen, auch durch Jugendliche. […] Die Feststellung der Rechtsverletzung ist in diesen Fällen zum Teil einfach gelagert, weil offenkundig, der Schaden und damit das erhebliche Interesse der Rechtsinhaber an Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz hingegen hoch, und damit ist der
Gegenstandswert auch entsprechend festzusetzen. […] Eine Deckelung der Erstattung der Abmahnkosten führt hingegen zum Freibrief für Rechtsverletzungen im Netz.“
und weiter:
„Bevor zudem in schwerwiegender Weise zu Lasten der Urheberrechtsberechtigten in das Kostenerstattungssystem eingegriffen wird, halten wir es für dringend erforderlich, Daten darüber zu erheben, in welchem Umfange hohe Abmahnkosten tatsächlich überhaupt durchgesetzt worden sind. Eine Umfrage bei den mit Urheberrechtsstreitigkeiten befassten Gerichten ließe sich relativ schnell durchführen.“
Vor allem deer letzte Punkt ist selbst dann interessant, wenn man die Forderungen der Anwälte als Lobbygeschrei abtun will (natürlich hätte niemand einen Freudentanz der im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht tätigen Anwälte erwartet). Dass der Gesetzesvorschlag krankt, dürfte allerdings schon auf der Hand liegen, wenn man die prozessualen Fragestellungen beleuchtet.
Nach neueren Meldungen (GRUR 2006, 1012) hat Frau Zypries schon auf den Brief geantwortet. Man darf gespannt sein… (zie)