Dieser Artikel wird Sie schockieren! – Unzulässiger Clickbait von TV-Movie

Clickbait

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Ärzte hassen diesen Trick!

Diese drei Lebensmittel sorgen für einen flachen Bauch.

Hurra! Es wird ein Mädchen!

Diese und weitere schockierend großartige Nachrichten finden sich mittlerweile auf jeder Newsseite, auf Social Media Kanälen und sogar beim Online Shopping. Das Internet wird besonders gerne genutzt, um neben Sommerkleidern und Bademode die „3 gemeinen Tricks für einen flachen Bauch“ anzupreisen.

Als er das sah, weinte er: Clickbait kurz erklärt

Der Vorgänger des modernen Clickbait – übersetzt „Klickköder“, bezeichnet Inhalte, deren Zweck darin liegt, Rezipienten dazu zu verleiten, auf den jeweiligen Artikel zu klicken – sind die fesselnden und in allerwege komplett an den Haaren herbeigezogenen Überschriften in der Yellow Press wie „das royale Blatt“, „Frau von heute“ usw.

Da wird schonmal gerne das nächste royale Baby angekündigt, inklusive Geschlecht, ohne das irgendjemand schwanger ist oder Trennungen bekannter Prominenter in den Raum gestellt, während diese fröhlich turtelnd am Strand liegen. Hauptsache, die Verkaufszahlen stimmen.

Moderne Verkaufszahlen sind Klicks. Je mehr Klicks, also Traffic auf einen Artikel kommt, desto mehr Leute sehen die Werbeanzeigen auf den jeweiligen Blogs und Websites. Damit verdienen die Anbieter ihr Geld und sind dementsprechend daran interessiert, möglichst hohe Klickzahlen zu erreichen. Und was zieht mehr als Prominente, Sex und Katastrophen? Und am besten alle drei Themen gleichzeitig.

TV-Movie lockt mit falschen Headlines

Auch die TV Movie muss sich in Zeiten von immer geringeren Auflagenzahlen der Fernsehzeitschriften überlegen, wie das Geld aufs Konto kommt. Da sind Werbeanzeigen auf der Website natürlich eine wunderbare Methode, um den ein oder anderen Groschen zusätzlich in die Kassen zu spülen. Dass es sich dabei nicht um Qualitätsjournalismus handelt, sondern um Veröffentlichungen, die von Praktikanten erstellt werden, die den ganzen Tag damit zubringen, Clickbait-Artikel von anderen Seiten zu kopieren oder sich einfach ins Blaue hinein Schlagzeilen ausdenken, dessen kann man sich sicher sein.

Günther Jauch für Clickbait benutzt

Als 2015 Roger Willemsen an Krebs erkrankte, tat sich wieder eine willkommene Promi-Krankheit-Tod-Katastrophen-Option auf. Da Roger Willemsen aber nicht so der Kassenschlager ist wie manch anderer TV Moderator, muss man sich schon wirklich was Pfiffiges überlegen, damit der gemeine TV-Movie Konsument auf die News anspringt und den erhofften Klick schenkt. Welcher Moderator passt hier besser, als die eierlegende Wollmilchsau Günther Jauch, der dank „Wer wird Millionär“ und Formate wie „die 2- Jauch und Gottschalk gegen alle“ genau die Zielgruppe bedient, die ihre Unterhaltung durch den Dienst von TV Movie plant? Aber was hat Roger Willemsen jetzt bloß mit Günther Jauch gemeinsam? Ja leider im Prinzip gar nichts. Ein Redakteur der TV Movie hielt sich aber für besonders gewitzt und setzte als Überschrift:

„Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen“.

Dazu ein Foto von Günther Jauch und ab geht die Post. Ja kann denn das die Möglichkeit sein? KREBSERKRANKUNG? Günther JAUCH? Nein! *klick*. Auch Joko Winterscheidt, Stefan Raab und Roger Willemsen waren unter den Portraitierten. Für jede Altersklasse gab es den passenden Multiplikator. Im Text war dann nicht mehr die Rede von den abgebildeten Moderatoren, abgesehen natürlich von Roger Willemsen, der ja wirklich an Krebs erkrankt war. Das fand vor allem Günther Jauch gar nicht witzig und klagte gegen die TV-Movie.

OLG Köln sieht „Grenze zur bewussten Falschmeldung“

Wie schon zuvor das Landgericht Köln entschied auch das Oberlandesgericht Köln, dass es sich bei der Schlagzeile um eine haltlose Spekulation handele und diese an der „Grenze zu einer bewussten Falschmeldung“ liege. Die TV Movie habe bewusst in Kauf genommen, dass keinerlei Bezug zwischen dem Bild, der Schlagzeile und dem Inhalt des Beitrages bestehe und es ausschließlich dazu diene, möglichst hohen Traffic auf der Internetseite zu generieren.

Für diesen Spaß muss die TV Movie jetzt bezahlen. Günther Jauch habe unter dem Gesichtspunkt der Lizenzanalogie einen Anspruch auf eine Zahlung von 20.000€. Danach muss die TV Movie unter anderem den Betrag zahlen, den der Verlag durch nicht erworbene Lizenzen am Bild Jauchs gespart habe. Da der Abgebildete nicht bereit gewesen wäre, diese Lizenz zu erteilen, wird der Betrag vom Gericht geschätzt. Berücksichtigt bei der Besetzung der Summe wurden unter anderem auch Jauchs Marktwert sowie die besondere Sensibilität des Themas Krebserkrankung. Der Senat ließ eine Revision zu.

Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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