Das Land Hessen schuldet einem Eintracht Frankfurt Fan Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil ihn Polizeibeamten bei einem Einsatz in der Commerzbank Arena über eine Bande gestoßen haben.
So lautet das in der am 26.02.2020 Pressemitteilung vorgestellte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
Etwa vor einem Jahr kam es zu einem Polizeieinsatz bei der Partie der Euroleague-Partie Eintracht Frankfurt gegen Schachtjor Donezk in der Commerzbank Arena in Frankfurt. Einige Fußball-Ultras haben als Reaktion auf eine zuvor von der Polzeit durchgeführte Durchsuchung nach Bengalos zwischen Spielfeld und Heimtribüne ein mehrere Meter langes Transparent mit der Aufschrift „Beuth, der Ficker fickt zurück“ auslegt.
Der Polizeieinsatzleiter sah darin eine Beleidigung des hessischen Innenministers Peter Beuth und ordnete die sofortige Beschlagnahme des Banners an.
Gewalt erzeugt Gegengewalt
Ein Eintracht Fan, der spätere Kläger, versuchte das Konfiszieren aggressiv zu verhindern, indem er sogar einem Beamten ein Beinchen stellte. Daraufhin kam es zunächst zu einer leichten körperlichen Auseinandersetzung, die dazu führte, dass der Fan von einem Polizeibeamten zur Seite in Richtung der Bande am Spielfeldrand gestoßen wurde. Ziel war es, ihm damit den Zugriff auf das Transparent zu verwehren. In seine Schranken gewiesen, blieb der Fan dort stehen. Als das Banner bereits mehrere Meter von ihm abtransportiert worden war, kamen aber erneut zwei Polizeibeamte auf ihn zu und stießen den Kläger, sodass er über die Bande stürzte.
Der Eintracht Fan konnte sich nicht abfangen und erlitt einen Lendenwirbelbruch, der sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden musste und eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit nach sich zog.
Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des zweiten Stoßes bereits keine Gefahr mehr vom Kläger ausging, hat die für Amtshaftungssachen zustände Kammer eine Amtspflichtverletzung der zwei handelnden Polizeibeamten festgestellt. Maßgeblich war für die Entscheidung, dass ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Amtswalter die Sachlage im Zeitpunkt des polizeilichen Handelns – anders als die subjektiven Wahrnehmung der beiden Polizeibeamten – als ungefährlich eingeschätzt hätte.
Schmerzensgeld und Schadensersatz für Lendenwirbelfraktur
Das Gericht sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld von 7.000 EUR und das Ersetzen der Krankenhauskosten in niedriger dreistelliger Höhe sowie den Ersatz etwaiger künftiger (Folge-)Schäden aus dem Vorfall zu. In diesem zivilrechtlichen Urteil (LG Frankfurt am Main, Az. 2-04 O 289/19), welches noch nicht rechtskräftig ist, wurde nicht darüber entschieden, ob sich die beiden handelnden Polizeibeamten auch wegen einer Körperverletzung zu verantworten haben.
Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten wird.