Das Ministerium führt dazu aus:
„Im Hinblick auf das erhebliche Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen im Internet und den dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) daran interessiert, dass Internet-Zugangsanbieter und Rechteinhaber stärker zusammenarbeiten. Eine Möglichkeit ist, dass Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde. Solche Warnhinweismodelle wurden in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und dem Vereinigten Königreich bereits eingeführt. Ziel des Vorhabens ist die Gewinnung von Erkenntnissen über die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung der Internetpiraterie mittels der Versendung von Warnhinweisen in anderen EU-Mitgliedstaaten.“
In Frankreich wurde mit einem umstrittenen Gesetz (Hadopi) eine neue Behörde eingerichtet, die in Kooperation mit den Providern bei wiederholten Copyright-Verstöße durch Nutzer Verwarnungen aussprechen, aber auch Zugangssperren verhängen kann. Das britische Parlament hat im April 2010 ein ebenfalls heftig umstrittenes Gesetz verabschiedet und damit den Weg für Warnhinweise freigemacht.
Auch in Deutschland hat man offenbar erkannt, dass es so wie bisher jedenfalls nicht mehr weiter gehen kann. Filesharer müssen wohl in Zukunft damit rechnen, von ihrem Provider zunächst eine gelbe Karte, dann die gelb-Rote zu erhalten. Bei einem weiteren Verstoß würde dann der Anschluss bis auf Weiteres gesperrt.
Den Kommentaren beim Kollegen Stadler ist zu entnehmen, dass das Vorhaben nicht überall begrüßt wird. (la)