Eine Kanzlei unterlag in einem Rechtsstreit vor dem OLG Düsseldorf (vgl. nur Urteil v. 23.05.2019 – Az.: 2 U 50/18). Zu ihren Lasten hat das OLG das Betreiben irreführender Werbung gem. § 5 UWG festgestellt.
Die Kanzlei hatte auf ihrem Briefbogen mit dem Zusatz „Zertifiziert nach ISO 9001“ geworben. Dabei sei es für den Durchschnittsrezipienten nach der Verkehrssitte nicht durchaus nachvollziehbar, dass sich die Zertifizierung nicht auf die Dienstleistungen der Anwälte bezog – worauf es dem Mandanten in erster Linie ankomme – sondern auf das Qualitätsmanagement.
Zwar war das Zertifikat tatsächlich vorhanden, dennoch wurde damit in missverständlicher Art und Weise geworben. Dies reicht nach OLG Düsseldorf für die Bejahung einer irreführenden Werbung aus.
Der Sachverhalt
Die unterlegene Kanzlei hat einen Briefkopf verwendet, in dem die ISO-Zertifizierung in den sonstigen Text derart räumlich eingebettet war, dass die Zertifizierung als Einheit mit Namen der darin tätigen Rechtsanwälte, Kontakt, Anschrift und Registerdaten der Kanzlei zu lesen war. Daraufhin erhielt sie eine Abmahnung durch eine Konkurrentin, der eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt waren. Hiernach sollte die Kanzlei in der Zukunft von derart Werbung mit der ISO-Zertifizierung absehen. Die abgemahnte Kanzlei erhob sodann vor dem LG Düsseldorf (vgl. nur Urteil v. 25.04.2018, Az. 34 O 82/17) eine negative Feststellungsklage. Das LG sollte feststellen, dass sie nicht gegen das UWG verstoßen hatte. Erstinstanzlich obsiegte auch die Klägerin, bis die Konkurrentin sich mit der Berufung vor dem OLG durchsetzte.
Was ist die ISO 9001
Die ISO 9001 ist national und international die meist verbreitete und bedeutendste Norm im Qualitätsmanagement (QM). Das Zertifikat soll nachweisen, dass die interne Unternehmensorganisation mit dem internationalen Standard für Qualitätsmanagement konform ist. Die ISO 9001 ist wegen der damit garantierten Imagesteigerung von Unternehmen sehr wünschenswert. Sie wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen durchgeführt. ISO ist die Abkürzung für International Standards Organization, eine schweizerische NGO, die Normungen für Unternehmen erarbeitet und in der mehr als 160 Länder vertreten sind.
Durch die Einführung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK Technologies) in die Betriebsabläufe gewinnt eine ISO-Zertifizierung zunehmend an Bedeutung. Sie macht das jeweilige Unternehmen sowohl für Mandantschaft als auch für Partner attraktiver.
Was war der Fehler der Kanzlei?
Die Kanzlei bewog sich in einer Grauzone. Zwar war sie Inhaberin der in Rede stehenden Zertifizierung, allerdings sorgte der nahe räumliche Zusammenhang zu den restlichen Kanzleidaten dafür, dass der potenzielle Mandant leicht irregeführt werden konnte. Selbst bei Annahme einer Vertrautheit mit der Bedeutung der ISO-Zertifizierung, was bei der Mehrheit der Bevölkerung ohnehin abzulehnen sei, konnte er keine klare Grenzziehung zwischen Qualitätsnachweis für juristische Dienstleistung und für Management vornehmen.
Fazit
Entscheidung und Entscheidungsgründe begrüßen wir. Wir wissen wie sich die Mandantenakquise erfolgreich gestaltet, ohne das Image des Dienstleistenden in werberechtlicher Hinsicht zu gefährden. Die LHR schützt vor unlauterem Wettbewerb und berät ihre Mandanten in ihrer Eigenschaft als Leistende sowie als Leistungsempfänger.