Das Übernehmen fremder Lichtbilder ist strafbar, zivilrechtlich untersagt und dementsprechend auch teuer.
Jetzt werden viele sagen: Das kennen wir schon, finden die Aufregung um Fotoklau aber trotzdem albern.
Das Amtsgericht Köln (Urt. v. 30.04.2007, Az. 142 C 553/06) hat jetzt in Anwendung des Tarifwerks der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) entschieden, dass der Lichtbildner gegen den Verletzer einen Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Nutzung eines Fotos bei eBay in Höhe von 450,00 € hat.
Jeder darf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auch nach diesem Urteil weiterhin komisch finden. Klar muss jetzt aber sein, dass der Spass in jeder Hinsicht ein teurer ist. (la) Zum Urteil