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ie die Rhein-Zeitung berichtet, hat ein Forum mit dem Namen Nürburgringforum offenbar am Freitag eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln kassiert, mit der dessen Betreiber, Herrn Mike Frison unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 € verboten wird, bestimmte Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Der Streitwert ist auf 40.000 Euro festgesetzt.
Es geht offenbar um eine Verlinkung auf einen Artikel aus der „Eifel-Zeitung“, einem – wie Herr Frison ausführt – „kleinen, rebellischen Blatt“ – der bereits per einstweiliger Verfügung verboten wurde.
Herr Frison fühlt sich ungerecht behandelt und gibt sich in einem Interview in Medial Digital und auf seiner Internetseite kämpferisch. Er sammelt auch kräftig Spenden für einen Widerspruch. Er habe nämlich zunächst auf die Abmahnung reagiert und den kritisierten Forumsbeitrag vom Netz genommen. Jedoch habe er sich nicht in der Lage gesehen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wonach er bestimmte Aussagen aus jenem Artikel nicht wiederholen sollte und auch nicht „den Eindruck erwecken dürfe“, dass bestimmte Aussagen des Textes wiederholt würden.
Sogar Spitzenkandidatin und Landesvorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz und Vizemeisterin im Fit-Step-Aerobic Eveline Lemke hat das Thema für sich entdeckt und vermutet in der Gerichtsentscheidung unter der Überschrift „Nürburgring stellt Kritiker per Abmahnung kalt“ ein Mittel im Kampf gegen „unbequeme Wahrheiten“.
Ob die Spenden weise investiert sind und die Wutbürger-Wahlkampfwerbung sinnvoll, darf bezweifelt werden.
Die vollständige Schließung des Blogs begründet Herr Frison damit, dass er nach dem Wortlaut der einstweiligen Verfügung alle über 60.000 Einträge prüfen müsste, um die Verwirkung eines Ordnungsgelds zu vermeiden. Ob das tatsächlich der Fall ist, können wir natürlich nicht 100%ig beurteilen, da wir den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht kennen.
Es steht aber zu vermuten, dass dem nicht so ist, dass aber auch der Beschluss zu Recht ergangen ist.
Denn, obwohl der problematische Artikel in der „Eifel-Zeitung“ nicht von Herr Frison selbst stammen mag, haftet er als dessen Verbreiter äußerungsrechtlich auch dann, wenn er sich dessen Inhalt zu Eigen macht bzw. sich nicht ausreichend davon distanziert. Herr Frison weist im Interview selbst (prozesstaktisch nicht sehr schlau aber wenigstens ehrlich) darauf hin, die Zeitungsartikel selbst verlinkt und archiviert zu haben. Dann aber haftet er auch für deren Inhalte, so dass bei unwahren Tatsachenbehauptungen in dem Artikel ein Unterlassungsanspruch unmittelbar und sofort entsteht. Zur Erfüllung dieses Unterlassungsanspruchs hätte Herr Frison daher auf die Abmahnung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, für deren Formulierung er im Übrigen selbst verantwortlich gewesen wäre, abgeben müssen. Das bloße Entfernen des Artikels bzw. des Links reichte dann nicht mehr aus.
Das bei Medial Digital selbstbewusst gezogene Fazit, dass die Entscheidung sich in eine Serie unverständlicher juristischer Entscheidungen einreihe, die Kommunikation im Internet betreffen und im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH stehe, nach der eine “Störerhaftung” erst in Kraft trete, nachdem z.B. ein Provider oder Forenbetreiber von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und ihn nicht in angemessener Zeit abstelle, dürfte daher nicht zutreffen.
Denn, wenn der Artikel eigens verlinkt wurde, liegt auch „Kenntnis“ des Verstoßes vor. Ein separater Hinweis des Verletzten ist dann daher logischerweise nicht mehr erforderlich, um eine Haftung auszulösen. Für fremde Foreneinträge sieht das natürlich völlig anders aus. Daher ist die Befürchtung von Herrn Frison auch unseres Erachtens unbegründet, nun alle 60.000 (fremden) Forenartikel prüfen zu müssen. Die Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren sind daher nicht sonderlich gut.
Neben Spenden bringt die öffentliche Aufstandsprobe aber sicherlich auch Publicity für das Forum, wenn es wieder aufmacht und für den Kollegen, der den Fall übernimmt. Wobei es für die Öffentlichkeitsarbeit natürlich wichtig wäre, wenn dieser auch einen gut besuchten Blog unterhielte… (la)[:en]
Wie die Rhein-Zeitung berichtet, hat ein Forum mit dem Namen Nürburgringforum offenbar am Freitag eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln kassiert, mit der dessen Betreiber, Herrn Mike Frison unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 € verboten wird, bestimmte Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen. Der Streitwert ist auf 40.000 Euro festgesetzt.
Es geht offenbar um eine Verlinkung auf einen Artikel aus der „Eifel-Zeitung“, einem – wie Herr Frison ausführt – „kleinen, rebellischen Blatt“ – der bereits per einstweiliger Verfügung verboten wurde.
Herr Frison fühlt sich ungerecht behandelt und gibt sich in einem Interview in Medial Digital und auf seiner Internetseite kämpferisch. Er sammelt auch kräftig Spenden für einen Widerspruch. Er habe nämlich zunächst auf die Abmahnung reagiert und den kritisierten Forumsbeitrag vom Netz genommen. Jedoch habe er sich nicht in der Lage gesehen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wonach er bestimmte Aussagen aus jenem Artikel nicht wiederholen sollte und auch nicht „den Eindruck erwecken dürfe“, dass bestimmte Aussagen des Textes wiederholt würden.
Sogar Spitzenkandidatin und Landesvorstandssprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz und Vizemeisterin im Fit-Step-Aerobic Eveline Lemke hat das Thema für sich entdeckt und vermutet in der Gerichtsentscheidung unter der Überschrift „Nürburgring stellt Kritiker per Abmahnung kalt“ ein Mittel im Kampf gegen „unbequeme Wahrheiten“.
Ob die Spenden weise investiert sind und die Wutbürger-Wahlkampfwerbung sinnvoll, darf bezweifelt werden.
Die vollständige Schließung des Blogs begründet Herr Frison damit, dass er nach dem Vorlaut der einstweiligen Verfügung alle über 60.000 Einträge prüfen müsste, um die Verwirkung eines Ordnungsgelds zu vermeiden. Ob das tatsächlich der Fall ist, können wir natürlich nicht 100%ig beurteilen, da wir den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht kennen.
Es steht aber zu vermuten, dass dem nicht so ist, dass aber auch der Beschluss zu Recht ergangen ist.
Denn, obwohl der problematische Artikel in der „Eifel-Zeitung“ nicht von Herr Frison selbst stammen mag, haftet er als dessen Verbreiter äußerungsrechtlich auch dann, wenn er sich dessen Inhalt zu Eigen macht bzw. sich nicht ausreichend davon distanziert. Herr Frison weist im Interview selbst (prozesstaktisch nicht sehr schlau aber wenigstens ehrlich) darauf hin, die Zeitungsartikel selbst verlinkt und archiviert zu haben. Dann aber haftet er auch für deren Inhalte, so dass bei unwahren Tatsachenbehauptungen in dem Artikel ein Unterlassungsanspruch unmittelbar und sofort entsteht. Zur Erfüllung dieses Unterlassungsanspruchs hätte Herr Frison daher auf die Abmahnung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, für deren Formulierung er im Übrigen selbst verantwortlich gewesen wäre, abgeben müssen. Das bloße Entfernen des Artikels bzw. des Links reichte dann nicht mehr aus.
Das bei Medial Digital selbstbewusst gezogene Fazit, dass die Entscheidung sich in eine Serie unverständlicher juristischer Entscheidungen einreihe, die Kommunikation im Internet betreffen und im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH stehe, nach der eine “Störerhaftung” erst in Kraft trete, nachdem z.B. ein Provider oder Forenbetreiber von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und ihn nicht in angemessener Zeit abstelle, dürfte daher nicht zutreffen.
Denn, wenn der Artikel eigens verlinkt wurde, liegt auch „Kenntnis“ des Verstoßes vor. Ein separater Hinweis des Verletzten ist dann daher logischerweise nicht mehr erforderlich, um eine Haftung auszulösen. Für fremde Foreneinträge sieht das natürlich völlig anders aus. Daher ist die Befürchtung von Herrn Frison auch unseres Erachtens unbegründet, nun alle 60.000 (fremden) Forenartikel prüfen zu müssen. Die Erfolgsaussichten in einem Widerspruchsverfahren sind daher nicht sonderlich gut.
Neben Spenden bringt die öffentliche Aufstandsprobe aber sicherlich auch Publicity für das Forum, wenn es wieder aufmacht und für den Kollegen, der den Fall übernimmt. Wobei es für die Öffentlichkeitsarbeit natürlich wichtig wäre, wenn dieser auch einen gut besuchten Blog unterhielte… (la)
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