Im Zuge eines Berufungsmandates ist uns eine Klageschrift an ein Landgericht aus dem letzten Jahr unter die Augen gekommen, deren anwaltlicher Klageantrag zu I. seinesgleichen sucht:
„… erheben wir Klage mit den Anträgen
I.
1. ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und die Beklagte aufzufordern, zur Meidung weiterer Kosten den Klageanspruch schriftlich anzuerkennen und sie dem Anerkenntnis entsprechend zu verurteilen;
2. [üblicher Säumnisantrag]
II.
[übliche Anträge auf Verurteilung zur Zahlung, zur Vollstreckbarkeit etc.]“
Kann das noch übertroffen werden? (ca)
(Bild: © Klaus-Peter Adler – Fotolia.com)
Im Zuge eines Berufungsmandates ist uns eine Klageschrift an ein Landgericht aus dem letzten Jahr unter die Augen gekommen, deren anwaltlicher Klageantrag zu I. seinesgleichen sucht:
„… erheben wir Klage mit den Anträgen
I.
1. ein schriftliches Vorverfahren einzuleiten und die Beklagte aufzufordern, zur Meidung weiterer Kosten den Klageanspruch schriftlich anzuerkennen und sie dem Anerkenntnis entsprechend zu verurteilen;
2. [üblicher Säumnisantrag]
II.
[übliche Anträge auf Verurteilung zur Zahlung, zur Vollstreckbarkeit etc.]“
Kann das noch übertroffen werden? (ca)