Die Zivilprozessordnung (ZPO) muss geändert werden. Ein gegnerischer Anwalt hat das in der ZPO bisher noch nicht enthaltene Beweismittel in seinem Schriftsatz schon mal beim Namen genannt:
„[…]Beweis:Auskunft von eBay, Sachverständigengutachten,gesunder Menschenverstand […]“
Sollte über den streitigen Punkt per Einschaltung des gesunden Menschenverstandes eine Beweiserhebung stattfinden, könnte danach eines möglicherweise rechtskräftig feststehen:
Bei einem von uns ist der Menschenverstand krank.
Der Auseinandersetzung sehen wir gelassen entgegen. (zie)