Zudem berichtet der WDR auf seiner Online-Präsenz über den Beitrag.
Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm bewertet das Urteil, mit welchem die Prüfpflichten der Bewertungsportale im Internet präzisiert und verschärft werden, als Schritt in die richtige Richtung. Weiterhin fordert er ein Tätigwerden des Gesetzgebers, der eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage schaffen sollte, nach welcher die Weitergabe von personenbezogenen Daten an die Bewerteten in den Fällen, in denen es um Rechtsverletzungen geht, ermöglicht wird.
Nach seiner Ansicht muss das Recht auf Anonymität, welches ursprünglich die Meinugnsfreiheit stärken sollte, aktuell aber massiv für Rechtsverletzungen missbraucht wird, in den Fällen in denen es um Persönlichkeitsrechtsverletzungen geht, aufgehoben werden. Nur auf diesem Weg sei eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe zwischen den Bewerteten und den Bewertern möglich.
Ebenfalls letzte Woche hat Dr. Niklas Haberkamm zusammen mit dem Kollegen David Ziegelmayer von der Kanzlei CMS in der Legal Tribune ONLINE eine erste Einschätzung zum Urteil des Bundesgerichtshofs gegeben.
Bereits unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof im Dezember 2015 hatte unser Kollege Dr. Niklas Haberkamm zudem bereits im Tagesgespräch des WDR 5 das Recht auf Anonymität bei Bewertungen im Internet diskutiert. (ro)
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