Ob LehrerInnen „sexy, cool, witzig oder beliebt“ sind, können Schüler auf spickmich.de ans virtuelle schwarze Brett posten. Außerdem wird nach den Kriterien „guter Unterricht“, „leichte Prüfungen“ und „faire Noten“ bewertet.
Mit einem Verfügungsantrag wandte sich eine verärgerte Lehrerin an das Landgericht Köln, dass den Portalbetreibern mit Beschluss vom 15.05.2007 (28 O 263/07) verbot,
„auf der Internetseite „www.spickmich.de“ Daten betreffend die Antragstellerin bestehend aus Vor- und Zuname, Schule, an der die Antragstellerin unterrichtet, und ihre unterrichteten Fächer zu veröffentlichen.“
Nach einem Widerspruchstermin soll der Beschluss nun wieder aufgehoben werden, weil – wie die SZ berichtet – die Informationen mit Einverständnis der Lehrerin bereits auf der Schulhomepage abrufbar waren.
Wird die Verfügung aufgehoben, ist dies sicherlich kein Freibrief für öffentliche Bewertungen von Lehrern. Die Vorsitzende der Kammer machte deutlich, dass Meinungsäußerungen erlaubt seien, sofern sie die Schwelle zur Schmähkritik nicht überschreiten. (zie)