Es soll Abmahnungen geben, die sind einfach berechtigt. Dann kann man dem Mandanten nur raten, sein Fehlverhalten abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Glimpflich kommt man meist davon, wenn Verbraucherverbände abmahnen. Die verlangen nämlich – im Gegensatz zu den geldgierigen Anwälten – verschmerzbare Pauschalen von etwa 250 Euro. Wenn sich der Verband dann auch noch beim Anwalt des Abgemahnten bedankt, bekommt man ja fast schon wieder ein schlechtes Gewissen:
„[…]es ist uns ein Bedürfnis, Ihnen mitzuteilen, dass wir uns wünschten, alle AGB-Beanstandungen würden so gelöst werden wie in diesem Fall. […] In ¾ der Fälle wird rumgemäkelt, an den Beanstandungen, an der Form, an der Pauschale… Naja, wir halten das schon aus.
Vielen Dank!Verbraucherzentrale … e.V.“