Powerseller erhalten in diesen Tagen Weihnachtspost von eBay. Neben der Umstellung der eBay AGB bittet das Auktionshaus seine Kunden erstmals auch per E-Mail, sich doch bitte mal an die gesetzlichen Regelungen zu halten:
„[…]So besteht die Moeglichkeit, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbaenden kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Zudem moechten wir Sie daran erinnern, dass Sie nach § 8 Abs. 4 der eBay-AGB verpflichtet sind, Ihre gesetzlichen Informationspflichten zu erfuellen. Ansonsten muessen wir uns das Recht vorbehalten, Sie voruebergehend oder dauerhaft vom Handel bei eBay auszuschliessen. Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an den gewerblichen Handel auf dem eBay-Marktplatz haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.“
Das ist doch mal eine Ansage.
Wobei eBay auch selbst einiges tun könnte, um Abmahnungen seiner Kunden vorzubeugen: Anfangen könnte man dort mit der Abschaffung der unseligen Selbsteinstufung als „privater“ oder „gewerblicher“ Verkäufer und der Einführung eines Pflichtfeldes zur Identität des Anbieters. (zie)
„[…]So besteht die Moeglichkeit, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbaenden kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Zudem moechten wir Sie daran erinnern, dass Sie nach § 8 Abs. 4 der eBay-AGB verpflichtet sind, Ihre gesetzlichen Informationspflichten zu erfuellen. Ansonsten muessen wir uns das Recht vorbehalten, Sie voruebergehend oder dauerhaft vom Handel bei eBay auszuschliessen. Wenn Sie Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an den gewerblichen Handel auf dem eBay-Marktplatz haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.“