Rechtsanwalt Arno Lampmann und Florian Wagenknecht, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei LHR erläutern in dem Artikel wie sich Nutzer des mittlerweile geschlossenen Portals kino.to strafbar gemacht haben könnten.
„Die zahlende Kundschaft im Visier der Staatsanwälte“
Die Kanzlei LHR freut sich bereits jetzt auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Fachmedium des Jahres 2011 im Bereich Recht/Wirtschaft/Steuern.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen! (ha)