Professionelle Facebooknutzer sind verunsichert. Denn es ist nicht zuletzt wegen der Art der Darstellung der Seiten in mobilen Endgeräten und Apps zurzeit nicht möglich, seinen Seiten ein „abmahnsicheres“ Impressum hinzuzufügen.
Wir berichteten.
Auch einschlägig vorgebildete Kollegen in diesem Bereich sind zurzeit mehr oder weniger ratlos.
In unserem letzten Artikel hatten wir verunsicherten Nutzern unter anderem daher geraten, Facebook zu dem Thema zu kontaktieren und auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Einer unserer Mandaten hat uns am Wochenende die Antwort des Facebook-Kundenservice weitergeleitet, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen:
„Hallo Herr,
Vielleicht haben Sie von der Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg gehört in der festgestellt wurde, dass kommerziell genutzte Facebook-Seiten eine „Rechtliche Details“ Sektion (häufig auch als „Impressum“ bezeichnet) enthalten muss. Diese Entscheidung wurde am 27. Oktober bestätigt und wurde seither in zahlreichen juristischen Blogs diskutiert.
Die Auswirkungen dieses Urteils würden bedeuten, dass Facebook-Seitenadministratoren Informationen gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG) auf ihrer Seite zur Verfügung stellen müssen. Hierüber gibt es eine lebhafte Debatte in Deutschland, insbesondere über den genauen Ort, an dem diese Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Seitenadministratoren stehen bereits heute verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ein Impressum auf Facebook einzubinden. So können sie es beispielsweise auf der Seite selber einstellen, ein „Info“-Reiter ist auf allen Seiten vorhanden, oder sie können den relevanten Text durch ein iFrame einbinden. Diese Lösungen werden online noch detaillierter beschrieben.
Seitenadministratoren die Bedenken hinsichtlich des Gerichtsurteils haben, sollten sich u.U. juristischen Rat holen, bevor sie eine Entscheidung darüber treffen, ob sie Änderungen der Informationen auf ihrer Seite vornehmen. Der vollständige Text der Gerichtsentscheidung und Hyperlinks zu einigen Kommentaren können unter http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20HK%20O%2054/11 gefunden werden.
Danke, dass Du Facebook kontaktiert hast.
Lillie
User Operations
Facebook“
Die Meldung befasst sich zwar nicht wie gewünscht mit dem beschriebenen Darstellungsproblem insbesondere in Apps, fasst die Situation aber trotzdem recht passend zusammen:
Facebook Deutschland ist sich der Tragweite des Problems nicht ansatzweise bewusst und ist auch nicht bereit, sich damit eingehender zu befassen.
Aber, hey: „Danke, dass Du Facebook kontaktiert hast.“ (la)