Ein kleiner Schritt für die Menschheit aber ein großer im Umgang mit Filesharing-Tauschbörsen.
Die Namen bestimmter Tauschbörsen und Filehoster werden durch Google nicht mehr mittels Autocomplete-Funktion angezeigt, wenn der User sich auf die Suche nach den P2P-Netzwerken begibt. Dies berichtet das IT-Newsportal Golem.
Suchergebnisse lassen sich dennoch auf Google erzielten, nämlich dann, wenn der Nutzer den vollständigen Begriff richtig eingibt. Erst wenn ein Titel gegen eine bestimmte Seite wegen Urheberrechtsverstößen vorliegt, wird bei Google der Suchindex angepasst und das gesuchte Ergebnis entfernt.
Zu dem Paket, dass Google zum Schutze von Urheberrechten geschnürt hat, gehört auch das Versprechen von Google, innerhalb von 24 Stunden sicherzustellen, dass Google-Seiten mit rechtswidrigen Inhalten aus dem Netz entfernt werden. Explizit werden von Google Seiten ausgeschlossen, deren Inhalte Urheberrechtsverstöße beinhalten.
Aus unserer Sicht hat Google damit zwar noch nicht den Stein der Weisen im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen gefunden, jedoch ist es eine Positionierung und damit ein erster Schritt in die richtige Richtung. (cs)