Der erste und damit schnellste Anbieter in diesem Marktsegment ist der Internetdienst Amazon. Google war nicht ganz so schnell, vielleicht auch weil Google ursprünglich das rühmenswerte Ziel hatte, die urheberrechtlichen Vorgaben zu prüfen und zu beachten.
Die urheberrechtlichen Fragen, z.B. wie die Rechteinhaber – Plattenfirmen, Künstler etc.- in diesem Modell berücksichtigt und entlohnt werden – scheinen jedoch weiter offen zu sein.
Auch in Deutschland stellt sich die Frage, wie zukünftig mit den Urheberrechten der verschiedenen Rechteinhaber im Zusammenhang mit den digitalen Medien und den immer neuen Diensten umgegangen werden soll – eine Novelle des Urheberrechtes, der sogenannte 3. Korb, ist derzeit von der Bundesregierung in Planung. Viele Fragen rund um das Urheberrecht sind in Deutschland ungeklärt, z.B. der Umgang mit der Privatkopie, der Handel mit gebrauchter Software, und natürlich auch die angemessene Vergütung der Rechteinhaber gerade im Hinblick auf die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten.
Wir werden zu gegebener Zeit über die Entwicklung der 3. Urhebernovelle berichten. Google jedenfalls hat seinen Musikdienst schon mal gelauncht. Den Grundsatz „Erst mal machen und sich mit den Rechteinhabern später einigen“, kennt man ja schon von Google. (nh)
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