Die beiden Anwälte, jeweils Anfang 50, waren von „Klingelmäuschen“ zum Bewerfen des Kellners mit Blumenkübel übergegangen, nachdem Letzterer versucht hatte, die Störung der Nachbarn durch Betätigung von fremden Türklingeln zu verhindern.
Einer der zwei Juristen hat offenbar zwischenzeitlich 600 € bezahlt, so dass sein Verfahren im Gegenzug eingestellt wurde. Der andere behauptet jedoch nach wie vor, dass nicht er, sondern der Kellner mit Blumentöpfen geworfen habe. Der Prozess wurde daraufhin auf Juli vertagt, da der Kellner nun als Zeuge vernommen werden muss.
Ob es sich bei den Anwälten um Strafrechtler, Kollegen aus dem Zivilrecht oder öffentlichen Recht handelte, teilte der Kölner Stadtanzeiger nicht mit. (la)
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