“Android fixed it – Computerfreak Geek Nerd T-Shirt”
zu verwenden. Diese einstweilige Verfügung wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Februar 2014 vom Landgericht bestätigt. Wir berichteten hier darüber.
In einer Meldung vom 2.10.2014 teilen die ab&d Rechtsanwälte auf ihrer Internetseite mit, dass die zum Kammergericht eingelegte Berufung offenbar Erfolg hatte. Ein ausführlicher Bericht der mündlichen Verhandlung vor dem Kammergericht am 30.9.2014 findet sich auf der Internetseite von getDigital.de.
Dass die Entscheidung des Landgerichts nicht ganz so abwegig ist, wie sie auf den ersten Blick erscheint, hatten wir im Beitrag „Trade Buzzer erwirkt einstweilige Verfügung gegen getdigital.de wegen Benutzung der Bezeichnung “Geek Nerd” erläutert. Der Senat des Kammergerichts ist nach Prüfung des Sachverhalts aber offenbar der Auffassung, dass die Verwendung der oben eingeblendeten Artikelüberschrift bereits keine markenmäßige Nutzung darstellt und damit unabhängig davon, ob, wie getDigital vermutet, die Marke bereits bösgläubig eingetragen wurde bzw. rechtsmissbräuchlich verwendet wird, kein Rechtsverstoß vorliegt.
Nach Angaben des Kieler Onlinehändlers ist parallel zum Eilverfahren, welches vor dem Kammergericht verhandelt wurde, auch bereits das Hauptsacheverfahren anhängig, in dem die gleichen Fragen noch einmal ausführlich geklärt werden. Je nach Streitwert und Bedeutung der Sache könnte die Trade Buzzer UG den Streit sogar über das Kammergericht hinaus noch zum BGH tragen. Der müsste sich dann nochmals mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei den Angaben innerhalb der Überschrift um lediglich beschreibende oder doch vielleicht herkunftshinweisende Begriffe handelt. Es bleibt also weiter spannend. (la)
(Bild: Geeks and Nerds von xkcd, CC BY-NC 2.5)