Da veröffentlicht jemand ungefragt reihenweise illegal professionelle Lichtbilder auf seiner Website. Anstatt sich höflich zu entschuldigen, startet er nach einer Abmahnung eine Hetzkampagne gegen den Rechteinhaber und dessen Anwälte, die in einem öffentlichen Brief an die Justizministerin vorerst ihren traurigen Höhepunkt findet.
Trotz dieser Unverschämtheiten findet sich der Rechteinhaber bereit, mit dem Rechteverletzer in der zweiten Instanz vor dem LG Hamburg einen gerichtlichen Vergleich auf Widerruf zu schliessen, bei dem der Zahlungsbetrag noch unter dem liegt, den das Amtsgericht Hamburg als erste Instanz tituliert hatte. Wir berichteten.
Wie Mario A. auf seiner Internetseite mitteilt, ist dieser Vergleich offenbar am 10.11.2006 endgültig zustandegekommen.
Man sollte denken, dass nun alle zufrieden sein können. Der Rechteinhaber wurde angemessen entschädigt, Mario A. kam noch einmal mit dem blauen Auge davon.
Aber weit gefehlt.
In der Spiegel-Online-Ausgabe vom 13.11.2006, also anscheinend 3 Tage, nachdem der Vergleich unter Dach und Fach ist, dient unser Mario A. als Aufhänger für einen knallhart recherchierten und schonungslos aufdeckenden Artikel über Anwälte, die das Web mit Abmahn- und Lizenzgebühren überziehen. Nur am Rande soll erwähnt werden, dass hier wieder einmal wie so oft schlicht unterschlagen wird, dass das unlizensierte Veröffentlichen von urheberrechtlich geschütztem Material zurecht abgemahnt wird, da dies illegal und sogar strafbar ist.
Denn den Gipfel der Dreistigkeit stellt das Bildnis des Täters Mario dar, der grinsend vor einem Computerbildschirm sitzt, auf dem doch tatsächlich schon wieder ein Lichtbild von Katie Price widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wird. Da verschlägt es einem die Sprache.
Wenn Mario A. wirklich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben sollte, wie er auf seiner Seite berichtet, dann dürfte nicht nur klar sein, dass er sich trotz seiner Beteuerungen um diese nicht im geringsten schert, sondern auch, dass die Vertragsstrafe verwirkt sein dürfte. Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung ist es jedenfalls unverschämt, sich unmittelbar nach einem deutlichen Entgegenkommen der Rechteinhaber so im Internet zu präsentieren.
Jeder sollte Verständnis und sogar Sympathie für Menschen haben, die unbedarft Urheberrechtsverletzungen begehen, wenn diese sich artig entschuldigen und um Schadenswiedergutmachung bemüht sind. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Rechteinhaber dann auch nur zu gern von ihren Forderungen abrücken und den Tätern mit weitaus geringenen Beträgen, als urpsrünglich gefordert, entgegenkommen.
Vor dem Hintergrund des Falls Mario A. stellt sich aber nun die Frage, ob Rechteinhaber gut beraten sind, Gnade vor Recht walten zu lassen, wenn sie berfürchten müssen, kurz nach Vergleichsschluss öffentlich so verhöhnt zu werden.
Auch wenn es vordergründig so scheint, einen Gefallen hat Mario A. sich und zukünftigen Urherrechtsverletzern mit seiner Präsentation jedenfalls nicht getan. (la)