Nicht nur social, sondern bitte auch freiwillig

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Wie Heise berichtet, ist das Karrierenetzwerk Xing von dem Personaldienstleister Tintschl auf Löschung einer Unternehmensseite verklagt worden, die Xing ohne Einwilligung des Unternehmens eingerichtet hatte.

Man hat es freundlich versucht. Im Sommer 2009 schickte man eine formlose E-Mail an das Netzwerk Xing, später mahnte man mit einem förmlichen Brief ab. Doch die Daten der Firma Tintschl wurden der ausdrücklichen Bitte nicht gelöscht.

Das Landgericht wies nun darauf hin, dass das Verhalten von Xing rechtswidrig und zu unterlassen sei.

Die Profilseite sei für sich genommen bereits problematisch, weil aus den Einträgen einzelner Mitarbeiter eine wenig repräsentative Firmendarstellung generiert werde. Zudem werde das Unternehmen unter Druck gesetzt, da zur Bearbeitung der Profilseite eine Mitgliedschaft im sozialen Netzwerk Voraussetzung sei. Das Verfahren endete in einem Vergleich, laut dem Xing zur Löschung der Profilseite verpflichtet ist und 2500 Euro zu zahlen hat. Daneben gab Xing offenbar eine Unterlassungserklärung ab. Sollte noch einmal eine Tintschl-Profilseite im Netzwerk auftauchen, werden weitere 6000 Euro Vertragsstrafe fällig.

Leider konnte das Gericht aufgrund des geschlossenen Vergleichs seine Entscheidung nicht in einem schriftlichen Urteil begründen. Egal, wie die Begründung im Einzelnen ausgefallen wäre: Die Auffassung des Landgerichts ist zu begrüßen. Denn auch über die Verbreitung von Daten aus der Sozialsphäre kann der Betroffene grundsätzlich selbst bestimmen. Erst recht kann er sich verbitten, dass ein kommerzieller Anbieter versucht, aus einem Unternehmensprofil Profit zu schlagen. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn eine Einflussnahme auf dieses Profil für den Betroffenen nur möglich ist, wenn er sich bei dem Anbieter kostenpflichtig anmeldet. (la)

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