Nach Informationen des WDR wurde in dem als „Hacker-Prozess“ bezeichneten Verfahren in Duisburg heute das Urteil verkündet.
Dabei verhängte das Gericht eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird für einen 23 jährigen Angeklagten, nebst einer 18-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung für den 18-jährigen Angeklagten. Dieser kann einem Freiheitsentzug nur noch durch eine Suchtbehandlung entgehen. Die Richter erteilten die Auflage, dass sich der 18 Jahre alte Hacker von der Hacker-Szene trennt und ebenfalls eine Behandlung gegen „Hacker-Sucht“ antritt.
Die beiden Heranwachsenden hatten zuvor sog. Trojaner auf den Festplatten von Musik-Ikonen wie Lady-Gaga, Justin Timberlake oder Kelly Clarkson installiert, um mithilfe dieser schädlichen Computerprogramme unveröffentlichte Songs zu kopieren. Im Anschluss daran sollen diese unveröffentlichten Songs dann auf Onlineportalen für bis 15.000 € zum Kauf angeboten worden sein.
Das Duisburger Urteil macht damit zum einen klar, dass „Hacken“ kein Kavaliersdelikt darstellt und zum anderen, welche Schäden durch illegal beschaffte Songs entstehen. (cs)
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