Die abschreckende Summe von 220.000 Dollar resultiert aus einer besonderen Form des Schadensersatzes im US-Recht. Bei sogenannten „statutory damages“, also gesetzlich festgelegten Schadensersatzsumme, muss der tatsächliche Schaden nicht beziffert und belegt werden. Nach US-Recht kann der Richter den Schadensersatz zwischen 750 und 30.000 Dollar je Musikstück ansetzen.
Die Entscheidung erinnert an ein Urteil des Landgerichts Köln, das pro heruntergeladenem Musiktitel innerhalb einer Zivilverfahrens einen Streitwert von 10.000,00 € angesetzt hat und der damit zusammenhängenden Diskussion, wie weltfremd ein solcher Ansatz sei.
Ich warte jetzt auf einen Beitrag der Gegner des deutschen „Abmahnunwesens“, der mir vor dem Hintergrund dieser Entscheidung noch einmal erklärt, was an unserem Rechtssystem so falsch sein soll bzw. so anders als im Ausland. Der in dieser Hinsicht umtriebige Heise-Verlag hält sich in seinem Artikel bisher erstaunlicherweise sehr zurück.
Wenigstens die dortigen Kommentare erfüllen die Erwartungen und befassen sich wie bei heise üblich sachkundig und anonym mit dem Thema:
- Die Industrieschweine haben wiedereinmal vor einem ‚Gericht‘ gesiegt.
- Wen wunderts, wenn der Kapitalismus die Menschen so asozial macht,daß sie es normal finden,kleine Kinder mit militärischen Methoden und schlägen zu“erziehen“, weils ja anderswo schlimmer ist Menschen medizinische Hilfe zu verweigern, weil die es ja nichtwert seien- sich selbst toll fühlen, weil andere für einen gequält werden
- Holla die Waldfee. Für das Geld darf ein Amerikaner auch 1.110 Afghanen töten.