Wie der Heise-Verlag mitteilt, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs gegen den Vorsitzenden des Vereins „Ehrlich währt am Längsten“ erhoben, nachdem dieser am 14.12.2006 verhaftet worden war. Wir berichteten.
Laut Staatsanwaltschaft ist ein Gesamtschaden von 54.272 Euro entstanden. Die Tochter des Vereinsvorsitzenden soll die Schreibarbeiten für den Verein erledigt haben. Auf ihre Konten überwiesen die Geschädigten die Abmahngebühren. Insgesamt versandte der Verein über 5000 Abmahnungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf die 392 Fälle beschränkt, in denen die Abgemahnten die geforderten Gebühren zahlten.
Der Vorsitzende des Vereins muss sich offenbar zudem auch wegen verbotener Werbung in Bezug auf von ihm veranstaltete Kaffeefahrten verantworten.
Die Kaffeefahrten hatten bestimmt wie der Verein auch viel sagende Namen. Schön gewesen wäre zum Beispiel: „Alter schützt vor Torheit nicht“ oder „Eine Heizdecke macht noch keinen Sommer“… (la)