Möchte die Presse in ihrer Berichterstattung den Namen einer Person nennen, hat sie zwischen dem Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Privatsphäre auf der einen Seite und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite abzuwägen. Als Besonderheiten in der hier zu treffenden Abwägung sind zu nennen, dass der Tankstellenchef nicht nur angebliches Opfer einer Straftat ist und daher möglicherweise besonderen Schutzes bedarf, sondern zugleich Täter sein könnte, indem er eine Straftat vorgetäuscht hat, die so nicht passiert ist. Erwähnt wird außerdem ein Haftbefehl gegen ihn wegen Untreue und Betrugs. Bei der Verdachtsberichterstattung fällt die Abwägung nach den dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien noch schwieriger aus, da die Stigmatisierung des Betroffenen wegen eines bloßen Verdachts vermieden werden soll. Ob hier bild.de über den Tankstellenchef so berichten darf, dass er identifizierbar ist, soll uns nicht weiter beschäftigen.
Auffällig ist, dass bild.de zwar den Eindruck vermittelt, man schützte die Person, über die berichtet wird, durch Abkürzung des Nachnamens, aber gleichzeitig dabei alle nur denkbaren Informationen liefert, um zweifelsfrei die Identität des „Peter M.“ preis zugeben.
In der Überschrift und im weiteren Artikel wird er bezeichnet als „Peter M.“
„Peter M. sitzt im Rollstuhl und spricht von Entführung“
aber das war es dann auch schon an Anonymisierung.
Mit Merkmalen zur Identifizierung geizt der Artikel nicht:
– „Peter M. (48)“
– „München“
– „seiner Tankstelle in der Richard-Strauss-Straße“ (der Straßenname verlinkt zur Adresse der Tankstelle in Google Maps)
– „…seiner Verpächterin (Bavaria Petrol, die Red.)“
Aber damit nicht genug: In dem Artikel sind drei Bilder zu sehen. Auf jedem dieser Bilder ist ein Foto des Peter M. zu sehen. Für das Bildnis eines Betroffenen gelten übrigens verschärfte Regeln, da sich ein Bild auch dem flüchtigen Leser eher einprägt und damit eine noch schwerere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Jedoch wurde eine zeitlang auch nach Peter M. gefahndet, und für die Zeit der Fahndung kann der Presse eine Bildveröffentlichung gestattet sein.
Der vollständige Name des Peter M. findet sich schließlich unter jedem der oben eingeblendeten Fotos, wobei ein drittes Foto in der Galerie ein Porträt zeigt samt einer Bildunterschrift mit vollem Namen. Erstklassiger Journalismus à la Bild digital.
Doch auch damit ist noch lange nicht Schluss: Im ersten Absatz des Artikels ist der Name des „Peter M.“ verlinkt. Unter dem Link findet sich ein älterer Artikel, in welchem der volle Name in der Überschrift und im Text genannt wird.
Die vergebliche Anonymisierung durch Abkürzung des Nachnamens mutet da an wie ein schlechter Scherz. (ca)
[:en]Möchte die Presse in ihrer Berichterstattung den Namen einer Person nennen, hat sie zwischen dem Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Privatsphäre auf der einen Seite und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite abzuwägen. Als Besonderheiten in der hier zu treffenden Abwägung sind zu nennen, dass der Tankstellenchef nicht nur angebliches Opfer einer Straftat ist und daher möglicherweise besonderen Schutzes bedarf, sondern zugleich Täter sein könnte, indem er eine Straftat vorgetäuscht hat, die so nicht passiert ist. Erwähnt wird außerdem ein Haftbefehl gegen ihn wegen Untreue und Betrugs. Bei der Verdachtsberichterstattung fällt die Abwägung nach den dafür von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien noch schwieriger aus, da die Stigmatisierung des Betroffenen wegen eines bloßen Verdachts vermieden werden soll. Ob hier bild.de über den Tankstellenchef so berichten darf, dass er identifizierbar ist, soll uns nicht weiter beschäftigen.
Auffällig ist, dass bild.de zwar den Eindruck vermittelt, man schützte die Person, über die berichtet wird, durch Abkürzung des Nachnamens, aber gleichzeitig dabei alle nur denkbaren Informationen liefert, um zweifelsfrei die Identität des „Peter M.“ preis zugeben.
In der Überschrift und im weiteren Artikel wird er bezeichnet als „Peter M.“
„Peter M. sitzt im Rollstuhl und spricht von Entführung“
aber das war es dann auch schon an Anonymisierung.
Mit Merkmalen zur Identifizierung geizt der Artikel nicht:
– „Peter M. (48)“
– „München“
– „seiner Tankstelle in der Richard-Strauss-Straße“ (der Straßenname verlinkt zur Adresse der Tankstelle in Google Maps)
– „…seiner Verpächterin (Bavaria Petrol, die Red.)“
Aber damit nicht genug: In dem Artikel sind drei Bilder zu sehen. Auf jedem dieser Bilder ist ein Foto des Peter M. zu sehen. Für das Bildnis eines Betroffenen gelten übrigens verschärfte Regeln, da sich ein Bild auch dem flüchtigen Leser eher einprägt und damit eine noch schwerere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Jedoch wurde eine zeitlang auch nach Peter M. gefahndet, und für die Zeit der Fahndung kann der Presse eine Bildveröffentlichung gestattet sein.
Der vollständige Name des Peter M. findet sich schließlich unter jedem der oben eingeblendeten Fotos, wobei ein drittes Foto in der Galerie ein Porträt zeigt samt einer Bildunterschrift mit vollem Namen. Erstklassiger Journalismus à la Bild digital.
Doch auch damit ist noch lange nicht Schluss: Im ersten Absatz des Artikels ist der Name des „Peter M.“ verlinkt. Unter dem Link findet sich ein älterer Artikel, in welchem der volle Name in der Überschrift und im Text genannt wird.
Die vergebliche Anonymisierung durch Abkürzung des Nachnamens mutet da an wie ein schlechter Scherz. (ca)
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