Der Stein des Anstoßes war dieser Beitrag in einem Internetforum. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1-15 U 180/05) wollte dem Forenbetreiber keine generelle Überwachungspflicht für fremde, rechtsverletzende Inhalte aufbürden.„Sie suhlen sich wie eine Sau im Deck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinderschutzes …“
Wie die tagesschau meldet, wird sich der BGH heute damit befassen, ob die unzähligen rechtswidrigen, beleidigenden, diffamierenden und oft anonymen Postings im Netz nicht auch zu einer Haftung des Forenbetreibers führen können. (zie)
UPDATE: Pressemitteilung des BGH v. 27.03.2007