Nach Ansicht der EU-Kommission sind das Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet alarmierend. Ein Grund hierfür sei die durch das Internet bedingte „beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen“.
In dem gerade veröffentlichten Evaluierungsbericht zur Anwendung der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 (Richtlinie 2004/48/EG, IPRED) findet die Kommission deutliche Worte:
„Die Vielfalt des Internet erleichtert es, zahlreiche Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu begehen. Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren.
Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte; dies hat dazu geführt, dass viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte begehen.
Viele Websites hosten oder erleichtern die Online-Verbreitung geschützter Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber. In diesem Zusammenhang müssen möglicherweise die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden.“
Die Kommission setzt damit, im Gegensatz zu einigen in Deutschland vertretenen Ansichten, den Schwerpunkt auf den effektiven Schutz der Urheber:
„Wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Innovation und Kreativität.“
Es ist demnach davon auszugehen, dass sich die Rechtsmittel und Sanktionen, welche den Rechteinhaber schützen sollen, auch national verschärfen werden. Die europäische Kommission setzt hierbei auf die ausgleichende und abschreckende Wirkung des Schadensersatzes:
„Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, Sanktionen und Rechtsmittel müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Derzeit ist der in Fällen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verhängte Schadenersatz relativ gering. Nur einige wenige Mitgliedstaaten haben als Ergebnis der Umsetzung der Richtlinie einen Anstieg des verhängten Schadenersatzes gemeldet. Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen.“
Es weht ein Wind aus Brüssel, der die Rechte des geistigen Eigentums stärkt und vielen Internetstraftätern nicht passen wird. Auch Deutschland wird irgendwann handeln müssen. (be)
(Bild: © Photonz – Fotolia.com)
Nach Ansicht der EU-Kommission sind das Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Internet alarmierend. Ein Grund hierfür sei die durch das Internet bedingte „beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen“.
In dem gerade veröffentlichten Evaluierungsbericht zur Anwendung der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 (Richtlinie 2004/48/EG, IPRED) findet die Kommission deutliche Worte:
„Die Vielfalt des Internet erleichtert es, zahlreiche Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums zu begehen. Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren.
Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte; dies hat dazu geführt, dass viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte begehen.
Viele Websites hosten oder erleichtern die Online-Verbreitung geschützter Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber. In diesem Zusammenhang müssen möglicherweise die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden.“
Die Kommission setzt damit, im Gegensatz zu einigen in Deutschland vertretenen Ansichten, den Schwerpunkt auf den effektiven Schutz der Urheber:
„Wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sind von grundlegender Bedeutung für die Förderung von Innovation und Kreativität.“
Es ist demnach davon auszugehen, dass sich die Rechtsmittel und Sanktionen, welche den Rechteinhaber schützen sollen, auch national verschärfen werden. Die europäische Kommission setzt hierbei auf die ausgleichende und abschreckende Wirkung des Schadensersatzes:
„Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, Sanktionen und Rechtsmittel müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Derzeit ist der in Fällen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums verhängte Schadenersatz relativ gering. Nur einige wenige Mitgliedstaaten haben als Ergebnis der Umsetzung der Richtlinie einen Anstieg des verhängten Schadenersatzes gemeldet. Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen.“
Es weht ein Wind aus Brüssel, der die Rechte des geistigen Eigentums stärkt und vielen Internetstraftätern nicht passen wird. Auch Deutschland wird irgendwann handeln müssen. (be)