Die Regelungen zu unverlangt zugesagten E-Mails (auch Spam genannt) in Deutschland sind streng. Egal, ob eine oder 10 E-Mails: Ohne Einwilligung ist der Versand von Werbeemails gem. § 7 UWG unzulässig. Deutsche Firmen sind daher erfahrungsgemäß fast übervorsichtig, was EMail-Werbung angeht.
Aber nicht alle.
Was für 1 Angebot, was für 1 Möglichkeit!
Erst im April 2018 hatten wir von der FOKUS-Consulting GmbH aus Wunstdorf berichtet. Diese ist nach eigenen Angaben in einer an unsere Kanzlei gerichteten E-Mail Betreiberin des Portals “Anwaltfsempfhelung.com”. Und Anbieterin der “besonderen Möglichkeit” für Rechtsanwälte, groß rauszukommen. Wir berichteten hier:
Von Hand geschrieben und speziell für Sie!
Vor einigen Tagen erreichte uns ein ungebetenes Angebot eines Webdesigners per E-Mail. Dieser teilte mit, für Anwalt.de ein Wordpress Plugin entwickelt zu haben, das die Bewertungen des Anwalt.de-Profils auf die Webseite einbinde und anschließend in sogenannte Rich-Snippets umwandele. Bei Interesse könne man es für 89 Euro bzw. für 119 Euro käuflich erwerben. Also wieder einmal ein Knüller-Angebot speziell für Rechtsanwälte.
Dem Herrn war offenbar nicht ganz wohl dabei. Er hatte sich daher das folgende Sprüchlein ausgedacht, um einer Inanspruchnahme wegen E-Mail-Spams vorzubeugen:
„Diese Email wurde per Hand und speziell für Sie geschrieben, es handelt sich hierbei um keinen Newsletter oder eine Massenwerbeemail – ich habe wie erwähnt vorher geprüft ob Sie eine Wordpress Webseite besitzen und das Plugin für Sie relevant wäre. Sie werden auch keine weiteren Emails von mir erhalten, sofern Sie nicht antworten.“
Naiv und Vertrauensselig: Typische Anwaltseigenschaften?
Abgesehen davon, dass es rechtlich unerheblich ist, wieviele E-Mails ein Empfänger erhält und ob es sich dabei um eine automatisierte „Massenwerbeemail“ oder eine liebevoll und individuell geschriebene E-Mail handelt, ist bemerkenswert, dass der Verkäufer ausgerechnet Anwälten neben seinem Plug-In offenbar tatsächlich weismachen möchte, dass er jede E-Mail – wie früher die Briefe an seiner Triumph-Schreibmaschine – einzeln und per Hand eingetippt hat.
Ähnlich wie in der oben erwähnten E-Mail aus dem April 2018 wollte ein neunmalkluger Händler die Anwaltschaft mal wieder für dumm verkaufen. Woran mag das liegen?
Dass der Ruf der Anwaltschaft nicht der beste ist, ist bekannt. Ausweislich einer „Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2015“ ist er allerdings auch nicht völlig ruiniert und rangiert in etwa auf dem Niveau von Lokführern und Studienräten. Als naiv und vertrauensselig sind diese Berufsgruppen allerdings nicht bekannt. „Immer auf Spur“ und „(ober-)lehrerhaft“ trifft es besser.