Dieses Mal war Rechtsanwalt Thomas Herro an der Reihe und hielt einen Vortrag zu dem praxisrelevanten Thema „Der Verfügungsgrund im Verletzungsprozess“ unter anderem anhand von Fällen unserer anwaltlichen Praxis.
Zu einigen Fällen hatten wir bereits in unserem LHR-Magazin berichtet. Zum Beispiel:
- Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit – Zu den Schwierigkeiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens
- OLG Köln: Zweite einstweilige Verfügung statthaft bei Zweifeln zum Kernbereich der ersten (Klarstellungsverfügung)
Die Veranstaltung des Kölner Anwaltsvereins findet im Rahmen der jährlichen Fachanwaltsfortbildung statt.