Neulich stand ich beim Bäcker in der Schlange und traute meinen Augen nicht. Haben Sie schon einmal Ihren Doppelgänger getroffen? Nein? Ich sah die Bäckereifachverkäuferin und wusste: Sie ist es. Kurze rote Haare, ca. 1,60m groß, stabiler Körperbau. Ich dachte, ich schaue in einen Spiegel!
Verwechslungsgefahr von France.com zu France
So in etwa muss es auch dem Staat Frankreich ergangen sein, als er davon Kenntnis erhielt, dass bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) beantragt wurde, die Marke „France.com“ als Unionsmarke für Werbedienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen und Online-Publikationen eintragen zu lassen. Der Staat Frankreich legte daraufhin Widerspruch ein, da sich das Zeichen von France.com, ein in bleu-blanc-rouge gehaltenes Pentagon mit angedeutetem Eifelturm, laut Frankreich zu einfach mit dem eingetragenen Zeichen von Frankreich, ein durch horizontale Striche stilisierter Eifelturm mit französischer Flagge und dem Schriftzug „France“, verwechseln lässt, welches bereits 2010 als Unionsmarke eingetragen wurde.
EuG bestätigt Entscheidung des EUIPO
Das EUIPO gab dem Widerspruch Frankreichs statt. France.com wiederum war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und beantragte die Aufhebung der Entscheidung des EUIPO bei dem EuG. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte jedoch die Entscheidung der EUIPO, dass das Pentagon nicht als Unionsmarke eingetragen werden könne. Durch Parallelen in Klang (France), Bestandteilen der Unionsmarken (Farben, Eifelturm, Bezug zu Frankreich) und inhaltlichen Überschneidungen (beide bieten ähnliche Dienstleistungen unter dem Zeichen an) ist von einer zu hohen Verwechslungsgefahr mit der Unionsmarke „France“ auszugehen.
Die Bäckereifachverkäuferin konnte meine Begeisterung leider nicht teilen. Auch meine mehrfach ausgesprochene Bitte, ob wir ein Foto zum Beweis unserer Ähnlichkeit machen können, wies sie entschieden ab. Vielleicht war sie Französin…
Der Beitrag stammt von unserer freien Autorin Katharina Reber. Er ist Teil unseren neuen Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.