Quadratisch, praktisch, gut.
Wer diese drei Worte hört, weiß sofort, um was es geht: die Schokolade aus dem Hause Ritter.
Die Form der Tafel ist in der Alltagswelt längst zum Markenzeichen geworden, die „Kick“-Packung, die man in die Jackentasche stecken und im Fußballstadion bequem öffnen kann (daher der Zusatz „Sport“) steht für die Ritter Sport-Schokolade, viel mehr noch als die ausgefallenen Sorten („Olympia“).
Auch juristisch handelt es sich bei der Form der Tafeln um eine Marke: Die Alfred Ritter GmbH & Co. KG in Waldenbuch bei Stuttgart hat sich die charakteristische quadratische Verpackung in den 1990er Jahren als Marke schützen lassen.
Markenschutzstreit zum Quadrat
Da springen nun all die im Rechteck, die ebenfalls Produkte in praktischer Form anbieten und damit werben wollen. Doch der Markenschutz gilt. Bereits 2017 hatte der Bundesgerichtshof die Frage der Geltung von Formmarken zu verhandeln und entschied damals zugunsten der quadratischen Täfelchen von Dextro Energy (BGH, Urteil v. 18.10.2017, Az.: I ZB 3/17).
Ritters direkter Konkurrent Milka möchte die Löschung des Markenschutzes durchzusetzen, um seine Schokolade ebenfalls in gute Form zu bringen. Der Streit um die praktische Quadratgestalt geht schon zehn Jahre durch die Instanzen. Bereits 2017 hatte der Bundesgerichtshof die Frage der Geltung von Formmarken zu verhandeln und entschied damals zugunsten der quadratischen Täfelchen von Dextro Energy (BGH, Urteil v. 18.10.2017, Az.: I ZB 3/17).
Was macht die Schokolade aus?
Und nun wird es philosophisch: Form und Inhalt. Was macht Schokolade aus? Was ist das Wesentliche am angebotenen Kakaoprodukt? Und: Welche Bedeutung hat die Form bei all dem? Wenn sie, die Form, der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, darf sie qua Markenschutz nicht monopolisiert werden. Die Konkurrenz muss die Möglichkeit haben, das fragliche Designelement ebenfalls zu nutzen. Kauft der Schokoladenfreund die „Ritter Sport“-Produkte also nur oder hauptsächlich wegen der Tafelform? Folgt aus „quadratisch“ und „praktisch“ schon das für den Kauf entscheidende „gut“? Gibt der bekannte Werbeslogan den Anreiz, jenseits von Geschmacksurteilen?
Das sehen die Parteivertreter naturgemäß unterschiedlich: Der Ritter-Anwalt argumentiert, dass niemand die Schokolade seines Mandanten nur wegen der Form kaufe, es gehe vielmehr um den Geschmack. Der Milka-Anwalt hält dagegen: Geschmacklich seien die Schokoladen gar nicht so sehr zu unterscheiden, dass der Verbraucher hier einen Entscheidungsgrund fände. Die so eingängig und mittlerweile schon jahrzehntelang beworbene Form und Funktionalität der „Ritter Sport“-Schokolade sei das entscheidende Kaufkriterium.
Bleibt es beim Markenschutz?
Das höchste deutsche Zivilgericht steht indes ebenfalls vor einer schwierigen Entscheidung: Darf der seit dreißig Jahren bestehende Markenschutz für Ritter bleiben? Die Antwort lautet Ja, wenn es auf die Form mit ihrer speziellen Ästhetik und Funktionalität bei der Vermarktung nicht wesentlich ankommt, sonst lautet sie Nein. Urteilsverkündung: in den nächsten Wochen.
Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.